Absaugen von Holzstaub und Holzspänen
DGUV Information
Abrufnummer (BG BAU): 209-205
Ausgabe 11/2025
Herausgeber: DGUV

Quelle: DGUV
Informationen
Die DGUV Information 209-205 stellt eine Ergänzung der DGUV Information 209-200 „Absauganlagen – Konzeption, Planung, Realisierung und Betrieb“ um stoff- und verfahrensspezifische Anforderungen für das Absaugen von Holzstaub und -spänen dar. Hierbei werden insbesondere bauliche und konstruktionsspezifische Anforderungen behandelt, die grundlegend für die Herstellung sogenannter „staubarmer“ Bereiche beim Betreiber sind.
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