Generell gilt in Deutschland: Wer bei einem Unternehmen beschäftigt ist, steht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu brauchen Auszubildende wie auch Beschäftigte weder einen Versicherungsvertrag abzuschließen, noch müssen sie namentlich bei der Versicherung angegeben werden. Und Arbeitsschutz gilt für alle Mitarbeitenden gleichermaßen. Die einzige Besonderheit bei den Azubis betrifft den Jugendschutz, dessen zusätzliche Regeln zu beachten sind. Denn viele der neuen Kolleginnen und Kollegen sind noch nicht 18 Jahre alt, wenn sie ihre Ausbildung beginnen.
Die Checkliste „So starten Ihre Auszubildenden erfolgreich!“ richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer und enthält neben allgemeinen Ratschlägen wie „Informieren Sie schriftlich und mündlich über betriebliche Regeln“ oder „Benennen Sie für die Zeit der Ausbildung eine Mentorin oder einen Mentor“ auch viele konkrete Hinweise und Tipps zum Arbeitsschutz.
Darüber hinaus bietet die BG BAU in ihren Social-Media-Kanälen zahlreiche Informationen, die den Auszubildenden den Start ins Berufsleben erleichtern können. Kurze Videos auf YouTube, TikTok und Instagram vermitteln auf unterhaltsame Weise wichtige Themen zum Arbeitsschutz.
Außerdem veranstalten bundesweit überbetriebliche Ausbildungszentren in der Ausbildungszeit Lärmschutz-Tage und UV-Aktionstage. Dabei sorgen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BG BAU für Information und Aufklärung von tausenden Auszubildenden.