Versand der Veranlagungsbescheide

Am 3. November verschickt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) neue Veranlagungsbescheide an die ihr zugehörigen Unternehmen.

Frau sitzt vor einem Laptop und hält ein Schreiben in beiden Händen.

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Hintergrund ist, dass zum 1. Januar 2024 ein neuer Gefahrtarif in Kraft tritt. Der Gefahrtarif sorgt für eine gerechte Verteilung der Beiträge nach Gefährdungsrisiken.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Veranlagungsbescheid oder bestehen Unklarheiten? Dann melden Sie sich gern bei uns. Wir nehmen uns Zeit für Sie! Wir bitten zugleich um Verständnis, wenn Sie aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner nicht sofort erreichen. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail an asmb(at)bgbau.de senden.

Möchten Sie sich näher über das Thema Gefahrtarif informieren? Dann besuchen Sie doch unsere spezielle Webseite mit umfangreichen Informationen rund um das Thema Gefahrtarif der BG BAU.