„Soll in der Nähe von Fahrleitungsanlagen gearbeitet werden, müssen die Beschäftigten die Risiken, die Gefahrenstellen und die richtigen Verhaltensweisen kennen. Vor allem müssen sich alle strikt an die Sicherheitsregeln halten, denn nur so lassen sich Verletzungen und schwere oder sogar tödliche Unfälle, die bei einem Stromübertritt durch die Fahrleitung möglich sind, vermeiden“, sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Ein wichtiger Baustein, um Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen im Bahnbetrieb zu verhindern, ist die bahntechnische Unterweisung.
Die bahntechnische Unterweisung
Für allgemeine Bauarbeiten und für viele Tätigkeiten in der Nähe von Fahrleitungsanlagen, wie Vegetationsarbeiten, die Reinigung oder Reparatur von Bahnsteigdächern, sind zwar keine elektrotechnischen Qualifikationen erforderlich. Dennoch dürfen im Bereich elektrifizierter Bahnen nur bahntechnisch unterwiesene Personen (BuP) eingesetzt werden. Inhalt und Umfang der Unterweisung richten sich nach den spezifischen Gefährdungen, die insbesondere von den örtlichen Bedingungen, den geplanten Arbeiten sowie der Art der Fahrleitung und deren Spannung abhängen.
Die bahntechnische Unterweisung berechtigt nicht zum Arbeiten an elektrischen Anlagen, und sie ersetzt auch keinesfalls die Beseitigung beziehungsweise die Absicherung der Gefahr, die von Fahrleitungsanlagen ausgeht. Sie bereitet elektrotechnische Laien aber darauf vor, sich im Umfeld elektrischer Anlagen im Bahnverkehr sicher zu bewegen und zu arbeiten. „Fehlt das entsprechende Wissen oder das Gefahrenbewusstsein bei den Beschäftigten, können sie die Risiken vielleicht nicht erkennen und arbeiten möglicherweise zu nah an aktiven Fahrleitungsanlagen. Umso wichtiger sind Aufklärung und Kompetenzvermittlung im Rahmen der bahntechnischen Unterweisung“, sagt Wellnhofer. Dafür sowie für die regelkonforme und sichere Ausführung der Tätigkeiten in der Nähe von Fahrleitungen sind die Arbeitgeber verantwortlich. Die bahntechnische Unterweisung müssen sie vor Beginn der Arbeiten durchführen und regelmäßig wiederholen. Dabei sollen insbesondere die Gefährdungen im Zusammenhang mit Fahrleitungen verdeutlicht und die notwendigen Verhaltensanforderungen erklärt werden.
Sicherheitsregeln für Arbeiten im Bereich elektrischer Anlagen
Für die sichere Ausführung von Tätigkeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen im Bahnverkehr sind unter anderem folgende Regeln zu beachten:
- nur Personen einsetzen, die bezogen auf die konkrete Tätigkeit bahntechnisch unterwiesen sind
- immer den Schutzabstand einhalten
- Gefahrenstellen vor Aufnahme der Tätigkeit beseitigen oder absichern
- in Betrieb befindliche Stromschienen grundsätzlich nicht übersteigen
Weitere Informationen, warum eine bahntechnische Unterweisung erforderlich ist und was sie enthalten sollte, um Unfälle bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen im Bahnverkehr zu vermeiden, gibt es in der aktuellen Ausgabe der BauPortal: Bahntechnische Unterweisung für Beschäftigte auf elektrifizierter Strecke.
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Birte Hagedorn, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-681
Katrin Lemcke-Kamrath, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-461
Über die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 604.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 56.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.
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