Die Präventionsausschüsse von Vorstand und Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) haben am 6. Oktober 2026 Herbert Hinrichs von der Ludwig Freytag GmbH & Co. Kommanditgesellschaft zum neuen Vorsitzenden für die Arbeitgeberseite gewählt. Herbert Hinrichs wird künftig gemeinsam mit Gerhard Citrich, Vorsitzender der Versichertenseite, die Präventionsausschüsse leiten.
Herbert Hinrichs ist seit über dreißig Jahren in der mittelständischen Bauindustrie tätig. Aktuell leitet der Diplom-Bauingenieur die Abteilung „Qualitätswesen & Sicherheit – Gesundheitsschutz-Umweltschutz“ sowie die Betonprüfstelle der Ludwig Freytag GmbH & Co. Kommanditgesellschaft. Außerdem ist er Leitende Sicherheitsfachkraft der Unternehmensgruppe Ludwig Freytag. Darüber hinaus engagiert sich Herbert Hinrichs ehrenamtlich als Vorstandsmitglied im Lenkungsausschuss für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), als Experte im Sachgebiet Tiefbau des Fachbereichs Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie als Mitglied im Vorstand der BG BAU.
Die Präventionsausschüsse sind wichtige Gremien der Selbstverwaltung der BG BAU. Sie sind paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und der Versichertenseite besetzt und bringen damit unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis in die Präventionsarbeit ein. Gemeinsam beraten die Mitglieder zentrale Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, von der Weiterentwicklung des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks bis hin zu den Schwerpunkten und Maßnahmen der Prävention. Konkret befassen sich die Präventionsausschüsse beispielsweise mit den Arbeitsschutzprämien der BG BAU. So tragen die Gremien dazu bei, die Präventionsarbeit praxisnah weiterzuentwickeln und wichtige Impulse für sichere und gesunde Arbeitsplätze zu geben.
Mit Herbert Hinrichs und Gerhard Citrich stehen den Präventionsausschüssen der BG BAU weiterhin Vertreter beider Seiten, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber, gemeinsam vor.
Hintergrund: Selbstverwaltung der BG BAU
Die Selbstverwaltung ist ein grundlegendes Prinzip der gesetzlichen Unfallversicherung. Arbeitgeber und Versicherte gestalten die Arbeit der BG BAU gemeinsam und gleichberechtigt. Die Gremien der Selbstverwaltung sind deshalb zu gleichen Teilen mit ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern beider Seiten besetzt. Der Vorstand nimmt dabei eine mit einer „Regierung“ vergleichbare Funktion wahr. Er beschließt unter anderem Richtlinien für die laufenden Verwaltungsgeschäfte und die Beitragsumlage und trifft Entscheidungen zu Dienstverhältnissen. Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“ der BG BAU. Sie entscheidet unter anderem über die Satzung, den Haushalt und den Gefahrtarif und wählt den Vorstand.
