Die Selbstverwaltung der BG BAU besteht aus der Vertreterversammlung und dem Vorstand. Die Satzung der BG BAU legt fest, dass der Vorsitz beider Gremien jährlich zwischen der Arbeitgeber- und der Versichertenseite wechselt.
Seit dem 6. Oktober 2025 ist deshalb Mathias Neuser der amtierende Vorsitzende des Vorstandes der BG BAU. Der Volljurist ist Fachreferent für Sozialrecht und Unfallversicherung beim Bundesvorstand der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und vertritt im Vorstand der BG BAU bereits seit 2017 die Versichertenseite. Mathias Neuser löst den Arbeitgebervertreter Walter Sailer, Vorstand der Walter Sailer Bauunternehmen AG ab, der alternierend im Amt bleibt.
Auch in der Vertreterversammlung der BG BAU wechseln sich die Arbeitgeber- und Versichertenvertreter jährlich zum 5. Oktober beim Vorsitz ab: Thomas Möller übernimmt für die kommenden zwölf Monate den Vorsitz und löst Edgar Glasner ab. Der Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg vertritt die Arbeitgeberseite seit 1999 in der Selbstverwaltung.
Hintergrund – Selbstverwaltung der BG BAU
Die Selbstverwaltung ist ein Kernprinzip der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie setzt auf paritätische Mitbestimmung von Arbeitgebern und Versicherten: Beide Seiten gestalten die Arbeit der BG BAU gleichberechtigt. Die Gremien sind zu gleichen Teilen aus ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern beider Seiten besetzt.
Der Vorstand ist dabei die „Regierung“ der Berufsgenossenschaft. Er erlässt Richtlinien zu laufenden Verwaltungsgeschäften, beschließt die Beitragsumlage und regelt Dienstverhältnisse. Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“: Sie entscheidet über Satzungsfragen, den Haushalt und den Gefahrtarif und wählt den Vorstand.
Weitere Informationen: https://www.bgbau.de/die-bg-bau/ueber-uns/selbstverwaltung