Planmäßiger Wechsel der Vorsitzenden von Vorstand und Vertreterversammlung der BG BAU

Berlin, 06.10.2025 – Turnusgemäß hat ein Wechsel an der Spitze der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) stattgefunden: Mathias Neuser übernimmt für die Versichertenseite den Vorstandsvorsitz von Arbeitgebervertreter Walter Sailer. Gleichzeitig übernimmt in der Vertreterversammlung Thomas Möller den Vorsitz für die Arbeitgeber, während Edgar Glasner alternierend für die Versichertenseite in die Stellvertretung wechselt.

Neue Vorsitzende der BG BAU gewählt (v.l.n.r.): Edgar Glasner (Vorsitzender der Vertreterversammlung Versicherte), Mathias Neuser (Vorsitzender des Vorstandes Versicherte), Walter Sailer (Vorsitzender des Vorstandes Arbeitgeber), Thomas Möller (Vorsitzender der Vertreterversammlung Arbeitgeber)

Bildquelle: Jan-Peter Schulz - BG BAU

Die Selbstverwaltung der BG BAU besteht aus der Vertreterversammlung und dem Vorstand. Die Satzung der BG BAU legt fest, dass der Vorsitz beider Gremien jährlich zwischen der Arbeitgeber- und der Versichertenseite wechselt. 

Seit dem 6. Oktober 2025 ist deshalb Mathias Neuser der amtierende Vorsitzende des Vorstandes der BG BAU. Der Volljurist ist Fachreferent für Sozialrecht und Unfallversicherung beim Bundesvorstand der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und vertritt im Vorstand der BG BAU bereits seit 2017 die Versichertenseite. Mathias Neuser löst den Arbeitgebervertreter Walter Sailer, Vorstand der Walter Sailer Bauunternehmen AG ab, der alternierend im Amt bleibt. 

Auch in der Vertreterversammlung der BG BAU wechseln sich die Arbeitgeber- und Versichertenvertreter jährlich zum 5. Oktober beim Vorsitz ab: Thomas Möller übernimmt für die kommenden zwölf Monate den Vorsitz und löst Edgar Glasner ab. Der Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg vertritt die Arbeitgeberseite seit 1999 in der Selbstverwaltung.

Hintergrund – Selbstverwaltung der BG BAU

Die Selbstverwaltung ist ein Kernprinzip der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie setzt auf paritätische Mitbestimmung von Arbeitgebern und Versicherten: Beide Seiten gestalten die Arbeit der BG BAU gleichberechtigt. Die Gremien sind zu gleichen Teilen aus ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern beider Seiten besetzt.

Der Vorstand ist dabei die „Regierung“ der Berufsgenossenschaft. Er erlässt Richtlinien zu laufenden Verwaltungsgeschäften, beschließt die Beitragsumlage und regelt Dienstverhältnisse. Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“: Sie entscheidet über Satzungsfragen, den Haushalt und den Gefahrtarif und wählt den Vorstand.

Weitere Informationen: https://www.bgbau.de/die-bg-bau/ueber-uns/selbstverwaltung