Arbeitsschutz: Neue Anforderungen bei Asbest
Im Zuge der Umsetzung der EU-Asbest-Richtlinie werden voraussichtlich Anfang 2026 umfassende Änderungen in Kraft treten. Künftig müssen Betriebe in der unternehmensbezogenen Anzeige auch die Namen der Beschäftigten sowie Nachweise zur Fachkunde und zur arbeitsmedizinischen Vorsorge angeben. Zudem wird für Abbrucharbeiten im Bereich des niedrigen oder mittleren Risikos eine Genehmigungspflicht eingeführt. Damit werden die bestehenden Vorgaben weiter konkretisiert.
Parallel dazu wurden im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) mehrere Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) überarbeitet oder neu gefasst, darunter die Vorgaben zu Blei, alter Mineralwolle, kontaminierten Bereichen und krebserzeugenden Metallen. Die Neufassung der TRGS 519 „Asbest“ wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet.
Erhöhung der Minijob-Grenze
Ab dem 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs von 556 Euro auf 603 Euro pro Monat. Beschäftigte im Minijob können somit weiterhin denselben Stundenumfang leisten, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Der maximale Jahresverdienst liegt künftig bei 7.236 Euro. Weitere Informationen sind auf den Seiten der Minijob-Zentrale zu finden. Ab Januar 2026 steigt zudem die Mindestausbildungsvergütung auf 724 Euro brutto pro Monat für Auszubildende im ersten Lehrjahr.
Zusätzlich erhöhen sich in mehreren Handwerksbranchen die Branchenmindestlöhne. So steigen die Lohnuntergrenzen im Dachdecker-, Maler- und Lackierer-, Gebäudereiniger-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk jeweils auf Grundlage der gültigen Tarifverträge.
Ausbildung: 19 Berufe mit neuen Regeln
Ab August 2026 treten in der Bauwirtschaft neue Ausbildungsordnungen für 19 Berufe in Kraft. Es handelt sich um die dritte umfassende Neuordnung seit Bestehen der heutigen Berufsbilder. Die Reform umfasst Anpassungen bei Ausbildungsinhalten und -strukturen sowie bei den Prüfungsformaten, insbesondere mit Blick auf Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz. Für die 16 Berufe mit einer dreijährigen Ausbildungszeit wird zudem die gestreckte Gesellen- beziehungsweise Abschlussprüfung eingeführt. Dabei entfällt die klassische Zwischenprüfung: Stattdessen absolvieren die Auszubildenden nach zwei Jahren einen ersten Prüfungsteil, der zu 40 Prozent in die Gesamtnote der Abschlussprüfung eingeht. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stellt den Betrieben Umsetzungshilfen und Informationsmaterialien zur Verfügung: BIBB / Berufe der Bauwirtschaft.
Rentenanpassung und Leistungen der Unfallversicherung
Ab dem 1. Juli 2026 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung an die Lohnentwicklung angepasst. Nach vorläufigen Berechnungen ist mit einem Rentenplus von 3,73 Prozent zu rechnen. Die endgültigen Zahlen werden im Frühjahr 2026 bekanntgegeben. Auch die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, die vom Jahresverdienst abhängen, steigen entsprechend. Dazu zählen insbesondere Geldleistungen für Unfälle und Berufskrankheiten (ausgenommen Verletzten- und Übergangsgeld) sowie das Pflegegeld. Dies gilt für Unfälle oder Berufskrankheiten, die im Vorjahr oder früher eingetreten sind.
Es wird digitaler: Elektronischer Kostenvoranschlag
Seit dem 1. Dezember 2025 steht mit dem elektronischen Kostenvoranschlag (eKV) eine neue digitale Lösung zur Verfügung. Leistungserbringer können ihre Kostenvoranschläge nun schnell und papierlos direkt digital an die Unfallversicherungsträger übermitteln. Damit wird ein weiterer Schritt in Richtung digitaler Verwaltungsprozesse vollzogen.
Neue Sozialversicherungsgrößen: Anpassung mit Augenmaß
Das Bundeskabinett hat im Oktober 2025 die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2026 beschlossen. Aufgrund der gestiegenen Löhne werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen angepasst. Dadurch erhöht sich für einen Teil der Versicherten die maximale Bemessungsgrundlage für Sozialabgaben. Diese jährliche Fortschreibung stellt sicher, dass Beiträge und Leistungen im Gleichgewicht bleiben und die soziale Sicherung gewahrt wird. Informationen zu den Sozialversicherungsrechengrößen sind hier zu finden: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 - BMAS.
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Birte Hagedorn, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-681
Katrin Lemcke-Kamrath, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-461
Über die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 604.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 56.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.
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