Deutscher Arbeitsschutzpreis 2025: Einreichungsfrist verlängert

Mit dem Ziel, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern, zeichnet der Deutsche Arbeitsschutzpreis (DASP) branchenübergreifend innovative Lösungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Unternehmen aus. Nach Verlängerung der Einrichtungsfrist sind Bewerbungen noch bis einschließlich 15. Juli 2024 möglich.

Pressebild des Deutschen Arbeitsschutzpreises 2025: Eine Person in Schutzausrüstung beim Schweißen.

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Bewerben können sich Unternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland unter www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de. Auch Einzelpersonen, die im Themenbereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit besonderes Engagement zeigen, können teilnehmen. 

Der Deutsche Arbeitsschutzpreis 2025 ist in Höhe von jeweils 10.000 Euro dotiert und wird in vier Kategorien verliehen:

  • „Strategisch“: weitreichende Managementlösungen
  • „Betrieblich“: kreative und innovative Lösungen auf Betriebsebene
  • „Kulturell“: verhaltens- und verhältnisändernde Maßnahmen
  • „Persönlich“: Maßnahmen, die Schutz, Sicherheit und Gesundheit des Einzelnen betreffen

Die Preisverleihung erfolgt im Februar 2025 in Berlin. Über die Auszeichnungen entscheidet eine unabhängige Jury aus Wirtschaft, Politik, Verbänden und Wissenschaft.

Der DASP 2025 wird als Teil der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verliehen.

Weitere Informationen zum Deutschen Arbeitsschutzpreis 2025 finden Sie auf der Website www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de.