Der Preis ist Teil der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verliehen. Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von jeweils 10.000 Euro in vier Kategorien vergeben.
Teilnehmen können in Deutschland ansässige Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Einzelpersonen, die sich in besonderem Maße für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit engagieren.
Interessierte können sich seit 8. April 2024 bis zum 30. Juni 2024 unter www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de bewerben.
Der Deutsche Arbeitsschutzpreis 2025 zeichnet in vier Kategorien vorbildlich entwickelte und gelebte Lösungen aus:
- Kategorie „Strategisch“: weitreichende Managementlösungen
- Kategorie „Betrieblich“: kreative und innovative Lösungen auf Betriebsebene
- Kategorie „Kulturell“: verhaltens- und verhältnisändernde Maßnahmen
- Kategorie „Persönlich“: Maßnahmen, die Schutz, Sicherheit und Gesundheit des Einzelnen betreffen
Bewertet werden die eingereichten Beiträge von einer unabhängigen Jury aus Wirtschaft, Politik, Verbänden und Wissenschaft. Die Preisverleihung inklusive Bekanntgabe der Gewinnerinnen und Gewinner findet im Februar 2025 in Berlin statt.
Weitere Informationen zum Deutschen Arbeitsschutzpreis 2025 finden Sie auf der Website www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de.