„Gerade kleinere oder vermeintlich schnelle Arbeiten werden häufig unterschätzt. Doch ob eine kleine Reparatur oder eine umfangreiche Sanierung – auf dem Dach hat Sicherheit immer Vorrang. Die notwendigen Schutzmaßnahmen müssen deshalb von Anfang an mitgedacht werden“, sagt Björn Kass, Präventionsleiter der BG BAU.
Ob Wartung, Reparatur oder Instandsetzung: Dacharbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn Beschäftigte das Dach sicher erreichen, betreten und dort arbeiten können. Deshalb sollten Eigentümerinnen und Eigentümer den Fachbetrieb frühzeitig über besondere Gefahren informieren, etwa über Lichtkuppeln, Dachfenster oder Solaranlagen. Fehlen dauerhafte Schutzeinrichtungen am Gebäude, plant das ausführende Unternehmen die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen diese beauftragen – beispielsweise ein Gerüst, Abdeckungen oder die Sicherung von Lichtkuppeln. Für die sichere Ausführung der Arbeiten bleibt das Unternehmen verantwortlich.
„Wer notwendige Schutzmaßnahmen frühzeitig mit dem Fachbetrieb bespricht und abstimmt, schafft die Voraussetzungen für einen sicheren und reibungslosen Ablauf. Das schützt die Beschäftigten und hilft zugleich, Unfälle, Verzögerungen und Haftungsrisiken zu vermeiden“, ergänzt Felix Schneider, Vizepräsident des ZVDH und dort unter anderem zuständig für die Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Der Flyer „Dacharbeiten beauftragen: Das müssen Eigentümerinnen und Eigentümer wissen“ erläutert die wichtigsten Pflichten und enthält eine Checkliste, mit der sich Dacharbeiten sicher vorbereiten lassen.
Weitere Informationen:
Initiative Sicher auf dem Dach
Pressekontakt BG BAU
Birte Hagedorn, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-681
Katrin Lemcke-Kamrath, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-461
Über die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 614.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 48.000 private Bauvorhaben. Ihr gesetzlicher Auftrag ist es, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu fördern, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.
Social Media und Newsletter
Folgen Sie uns auch via Social Media bei Facebook, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok und Bluesky. Mit dem Newsletter der BG BAU erhalten Sie alle wichtigen Meldungen und aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsschutz per E-Mail. Jetzt abonnieren!
Hinweis zu den Bildrechten
Das Pressebild kann von Ihnen für redaktionelle Zwecke einmalig und im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die BG BAU verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass das Bild ausschließlich in der von der BG BAU gelieferten Form verwendet werden darf und eine Veränderung sowie eine urheberrechtliche Bearbeitung nicht gestattet sind. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ausgeschlossen. Sehen Sie hierzu auch die Hinweise zu Logo- und Bildanfragen der BG BAU.
