Ältere SCC-Personenzertifikate werden ab 1. November 2026 nicht mehr anerkannt

Grafik zum Wechsel von SCC 2011 auf SGU-Personal VAZ 2021. SCC-Personenzertifikate nach SCC 2011 werden ab 1. November 2026 nicht mehr anerkannt.

Quelle: mit KI generiert

Wer für seine Arbeit ein SCC-Personenzertifikat benötigt, sollte jetzt prüfen, nach welchem Regelwerk es ausgestellt wurde. Zertifikate nach SCC 2011 werden ab dem 1. November 2026 nicht mehr anerkannt – auch dann, wenn auf dem Zertifikat ein späteres Gültigkeitsdatum steht.

Wer ist betroffen?

Ein SCC-Personenzertifikat weist Kenntnisse in Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit nach. Es wird vor allem benötigt, wenn Unternehmen als Fremdfirmen tätig sind und Auftraggebende einen solchen Nachweis verlangen.

Betroffen sind Beschäftigte und Führungskräfte, auf deren Zertifikat „SCC 2011 Dokument 017“ oder „SCC 2011 Dokument 018“ steht.

Was ist jetzt zu tun?

Wer das Zertifikat weiterhin für seine Arbeit benötigt, muss eine neue Prüfung nach dem aktuellen Regelwerk ablegen.

Die akkreditierte SCC-Stelle des DGUV Test bietet dafür noch freie Prüfungstermine an. Eine vorherige Schulung ist für diese Termine nicht erforderlich. Die Teilnehmenden bereiten sich selbstständig auf die Prüfung vor.

Freie Prüfungstermine und Informationen zur Anmeldung finden Sie unter www.bgbau.de/scc2026.

Was erwartet mich bei der Prüfung?

Geprüft wird Wissen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit. Dazu gehören zum Beispiel der sichere Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen, persönliche Schutzausrüstung sowie das richtige Verhalten bei Unfällen und anderen Gefahren.

Noch Fragen?

Sie sind unsicher, ob Ihr Zertifikat betroffen ist oder welche Prüfung Sie benötigen? Die akkreditierte SCC-Stelle des DGUV Test berät Sie gerne.

E-Mail:  scc2026(at)bgbau.de
Telefon: 030 85781-949