Dacharbeiten: Diese Pflichten haben Eigentümer

Berlin, 28.07.2026 – Wer Arbeiten am Dach beauftragt, muss mehr tun, als einen Fachbetrieb auszuwählen. Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, sichere Zugänge zum Dach zu ermöglichen, auf besondere Gefahren hinzuweisen und – wenn nötig – Schutzmaßnahmen zu beauftragen. Darauf weisen die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hin. Sie haben die wichtigsten Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer in einem neuen Flyer zusammengefasst.

Titelbild eines Flyers mit einer Person, die auf einem geneigten Dach Dachziegel verlegt; eingeblendet sind das Logo „Sicher auf dem Dach“ sowie der Titel „Dacharbeiten beauftragen: Das müssen Eigentümerinnen und Eigentümer wissen“.

Quelle: mit KI generiert

„Gerade kleinere oder vermeintlich schnelle Arbeiten werden häufig unterschätzt. Doch ob eine kleine Reparatur oder eine umfangreiche Sanierung – auf dem Dach hat Sicherheit immer Vorrang. Die notwendigen Schutzmaßnahmen müssen deshalb von Anfang an mitgedacht werden“, sagt Björn Kass, Präventionsleiter der BG BAU. 

Ob Wartung, Reparatur oder Instandsetzung: Dacharbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn Beschäftigte das Dach sicher erreichen, betreten und dort arbeiten können. Deshalb sollten Eigentümerinnen und Eigentümer den Fachbetrieb frühzeitig über besondere Gefahren informieren, etwa über Lichtkuppeln, Dachfenster oder Solaranlagen. Fehlen dauerhafte Schutzeinrichtungen am Gebäude, plant das ausführende Unternehmen die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen diese beauftragen – beispielsweise ein Gerüst, Abdeckungen oder die Sicherung von Lichtkuppeln. Für die sichere Ausführung der Arbeiten bleibt das Unternehmen verantwortlich.

„Wer notwendige Schutzmaßnahmen frühzeitig mit dem Fachbetrieb bespricht und abstimmt, schafft die Voraussetzungen für einen sicheren und reibungslosen Ablauf. Das schützt die Beschäftigten und hilft zugleich, Unfälle, Verzögerungen und Haftungsrisiken zu vermeiden“, ergänzt Felix Schneider, Vizepräsident des ZVDH und dort unter anderem zuständig für die Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Der Flyer „Dacharbeiten beauftragen: Das müssen Eigentümerinnen und Eigentümer wissen“ erläutert die wichtigsten Pflichten und enthält eine Checkliste, mit der sich Dacharbeiten sicher vorbereiten lassen.

Weitere Informationen:

Initiative Sicher auf dem Dach
 


Pressekontakt BG BAU

Birte Hagedorn, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-681
Katrin Lemcke-Kamrath, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-461


Über die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 614.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 48.000 private Bauvorhaben. Ihr gesetzlicher Auftrag ist es, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu fördern, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de

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