BG BAU entwickelt Arbeitsschutzprämien weiter

Berlin, 20.05.2026 – Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) baut ihr Förderprogramm aus: Neue förderfähige Produkte für den Arbeitsschutz sowie vereinfachte Bedingungen und angepasste Strukturen setzen zusätzliche Anreize für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen in der Bauwirtschaft. Gleichzeitig laufen zum 30. Juni 2026 mehrere bestehende Prämien aus. Es gelten jedoch Übergangsregelungen.

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Quelle: Michael Gottschalk - BG BAU

Die BG BAU passt ihr Förderprogramm fortlaufend an aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz an, um technische Neuerungen und veränderte Arbeitsverfahren zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund führt sie zum 1. Juli 2026 zwei neue Arbeitsschutzprämien ein. Gefördert werden Drohnen und temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen. „Mit den neuen Prämien stärken wir gezielt den präventiven Arbeitsschutz in unseren Mitgliedsunternehmen und unterstützen sie dabei, in sichere Lösungen zu investieren“, sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.

Neue Prämien für mehr Sicherheit und Gesundheit

Drohnen: In der Bauwirtschaft können Drohnen eine wirksame Arbeitsschutzlösung sein, indem sie gefährliche Kontroll- und Reinigungsarbeiten übernehmen und so die Sicherheit erhöhen, etwa bei Einsätzen an Dächern und Fassaden, in Schächten und Kanälen oder in belasteten Bereichen. Darum hat die BG BAU diese Technik in ihren Förderkatalog aufgenommen. Ab 1. Juli 2026 bezuschusst sie sowohl die Anschaffung von Drohnen als auch den Erwerb eines Drohnen-Führerscheins sowie die Anmeldung von Drohnen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Die Förderung erfolgt beitragsabhängig und beträgt bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Mitgliedsbetrieb.

Temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen: Absturz- und Durchsturzunfälle zählen zu den häufigsten Ursachen tödlicher Arbeitsunfälle am Bau. Technische Schutzsysteme leisten einen entscheidenden Beitrag, diese zu verhindern. Deshalb fördert die BG BAU ab 1. Juli 2026 die Anschaffung temporärer Absturzsicherungen für Schalungsarbeiten sowie temporärer Durchsturzsicherungen für Arbeiten an lichtdurchlässigen Dachbauteilen. Die Förderung kann beitragsabhängig sowie beitragsunabhängig erfolgen. Im Falle einer beitragsabhängigen Förderung erstattet die BG BAU auf Antrag 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 3.000 Euro. Bei einer beitragsunabhängigen Förderung können Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro bekommen.

Vereinfachte Bedingungen bei der beitragsabhängigen Förderung

Parallel zur Einführung neuer Prämien hat die BG BAU ihre Förderbedingungen überarbeitet, um das Antragsverfahren zu vereinfachen und den Zugang zu den Arbeitsschutzprämien zu erleichtern. Durch die Neuausrichtung können viele Unternehmen zukünftig eine höhere Fördersumme in Anspruch nehmen. Dafür wurden die Förderstufen der beitragsabhängigen Förderung neu strukturiert. Statt fünf Stufen wird es ab dem 1. Juli 2026 nur noch vier geben. Die maximale jährliche Fördersumme richtet sich nach dem Mitgliedsbeitrag und ist wie folgt gestaffelt:

  • Stufe A: Mitgliedsbeitrag 100 bis 1.000 Euro, Förderung bis zu 250 Euro
  • Stufe B: Mitgliedsbeitrag 1.001 bis 25.000 Euro, Förderung bis zu 5.000 Euro
  • Stufe C: Mitgliedsbeitrag 25.001 bis 100.000 Euro, Förderung bis zu 10.000 Euro
  • Stufe D: Mitgliedsbeitrag ab 100.001 Euro, Förderung bis zu 20.000 Euro.

„Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Unternehmen in einen wirksamen Arbeitsschutz investieren können und sie dabei finanziell noch besser unterstützen, deshalb gestalten wir unser Förderprogramm nicht nur einfacher, sondern auch leistungsstärker“, sagt Wellnhofer.

Auslaufende Prämien: Fristen beachten

Mit der Neuausrichtung des Prämienprogramms werden zum 30. Juni 2026 einige bestehende Arbeitsschutzprämien eingestellt. Unternehmen sollten daher prüfen, ob geplante Investitionen noch unter die bisherigen Förderbedingungen fallen. Für betroffene Prämien gilt eine Übergangsregelung, die Förderansprüche sichert: Wer entsprechende Produkte vor dem 30. Juni 2026 erwirbt, kann den Antrag auf Förderung noch bis zu ein Jahr nach dem Kaufdatum stellen. Damit können bereits geplante oder umgesetzte Investitionen weiterhin berücksichtigt und durch die BG BAU gefördert werden.

Die Förderung folgender Arbeitsschutzprämien läuft zum 30. Juni 2026 aus:

  • Leiter-Lift-Systeme für das ergonomische Verladen von förderfähigen Leitern auf Nutzfahrzeuge
  • Schleifsysteme – ohne Leiter – staubarm
  • Staubschutztüren in faltbarer Ausführung
  • Elektro-Fugenschneider
  • akkubetriebene Glätter
  • Dieselpartikelfilter
  • Nachrüstung einer fernbedienbaren Auslassöffnung an Rührwerkskessel für Gussasphalt
  • mobile Mischstation mit Deckel (Kapselung), Absaugung und Transportwagen
  • staubarme Einstreumittel
  • Zugangssysteme für mobile Baumaschinen
  • automatischer Motor-Stopp
  • Rückhaltesystem
  • temporäre Abdeckungen nach dem Prüfgrundsatz der DGUV GS-IFA-B02
  • Defibrillatoren (AED)
  • Rohrabsperrblase mit fest montiertem Überdruckventil
  • Stopp-Schalter für Schutzhauben von Baustellenkreissägen

Hintergrund Arbeitsschutzprämien der BG BAU

Das Prämienverfahren der BG BAU ermöglicht eine beitragsabhängige und eine beitragsunabhängige Förderung. Die beitragsabhängige Förderung können Unternehmen mit mindestens einer oder einem Beschäftigten und einem jährlichen Mitgliedsbeitrag zur BG BAU von mindestens 100 Euro beantragen. Auch Unternehmen ohne Beschäftigte sind antragsberechtigt, wenn sie freiwillig bei der BG BAU versichert sind. Zusätzlich können Mitgliedsunternehmen der BG BAU eine Förderung unabhängig von der Höhe ihres Mitgliedsbeitrags erhalten, und zwar für Maßnahmen zur Vermeidung von Absturzunfällen und für das Schutzpaket für das Bauen im Bestand. Unter www.bgbau.de/praemien gibt es alle Informationen rund um das Prämienverfahren sowie das Antragsformular für die Förderung. Fragen beantwortet die BG BAU unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 379 910 0 oder per E-Mail arbeitsschutzpraemien(at)bgbau.de.

Weitere Informationen:

Alle Informationen zu den Arbeitsschutzprämien stellt die BG BAU auf der Seite www.bgbau.de/praemien bereit. Ab 1. Juli 2026 sind dort auch die Details zu den neuen Prämien und Förderbedingungen abrufbar.


Pressekontakt

Birte Hagedorn, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-681
Katrin Lemcke-Kamrath, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-461

Über die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 604.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 56.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de

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