„Auf vielen Baustellen gibt es freiliegende Stromleitungen. Im Rohbau und auch bei Ausbau- oder Sanierungsarbeiten sehen wir das oft. Wird in der Nähe gearbeitet und die Spannung ist nicht abgeschaltet, können Beschäftigte durch einen Stromschlag schwer verletzt oder sogar getötet werden“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Viele dieser Arbeitsunfälle lassen sich laut Arenz vermeiden: „Hier gilt das Prinzip Vorsicht. Beschäftigte sollten im Zweifel immer davon ausgehen, dass elektrische Leitungen unter Spannung stehen.“ Das betrifft insbesondere Anlagen, bei denen Teile der Elektrik ohne Isolation frei zugänglich sind. Im Umfeld solcher Anlagen darf nur gearbeitet werden, wenn der spannungsfreie Zustand von einer Elektrofachkraft hergestellt und bestätigt wurde.
Fachkräfte sorgen für Sicherheit
Unternehmensverantwortliche müssen für die regelkonforme und sichere Ausführung von Tätigkeiten in der Nähe von und an elektrischen Anlagen sorgen. Grundsätzlich dürfen nur qualifizierte Elektrofachkräfte elektrotechnische Arbeiten durchführen. Dazu gehören auch die Montage oder Demontage von Leuchten und das Entfernen von Abdeckungen an Schaltern oder Steckdosen. Sollen Beschäftigte an elektrischen Anlagen arbeiten, müssen sie im Sinne der „Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3) angelernt und unterwiesen sein. Wenn im Unternehmen die notwendige elektrotechnische Qualifikation fehlt, ist eine externe Elektrofachkraft einzubeziehen.
Fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik
Für das sichere Arbeiten an und in der Nähe von elektrischen Anlagen auf Baustellen beziehungsweise für das Herstellen des sicheren Zustandes in solchen Anlagen gelten die fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik:
- Freischalten immer an der Verteilung. Es genügt nicht, den Lichtschalter auszuschalten.
- Wiedereinschalten verhindern: Den Anschlussraum oder zumindest die Verteilung abschließen, Betätigungssperren für die Sicherungen nutzen oder Schraubsicherungen entfernen.
- Prüfen der Spannungsfreiheit mit einem zweipoligen Spannungsprüfer. Einpolige Phasenprüfer gewährleisten nicht in jedem Fall eine sichere Aussage zur Spannungsfreiheit.
- Erden und Kurzschließen ist in diesen Fällen meist nicht erforderlich und wird grundsätzlich nur von Elektrofachkräften durchgeführt.
- Abdecken und Abschranken ist nur erforderlich, wenn im Arbeitsbereich Anlagen unter Spannung verbleiben müssen. Sollte das unbedingt notwendig sein, werden im spannungsfreien Zustand entsprechende Abdeckungen oder für den kurzzeitigen Schutz berührungssichere Verbindungsklemmen (keine Lüsterklemmen) angebracht.
Weitere Tipps zur Vermeidung von Unfällen durch ungesicherte Elektroleitungen und offene Steckdosen oder Schalter sowie zur Ersten Hilfe bei Elektrounfällen gibt es in der aktuellen Ausgabe der BG BAU aktuell: https://bgbauaktuell.bgbau.de/bg-bau-aktuell-42023/risiko-stromschlag.
Weitere Informationen:
„Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3): www.bgbau.de/bg-vorschrift-a3
Hintergrund – die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 584.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 60.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.
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