So funktioniert das Arbeitsschutzsystem in Deutschland

Das deutsche Arbeitsschutzsystem ist durch eine duale Struktur gekennzeichnet. Es besteht aus dem staatlichen Arbeitsschutz und der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die arbeitsschutzbezogenen Gesetze und Verordnungen sind Bundesrecht und deutschlandweit einheitlich. Die Überwachung der Umsetzung ist Ländersache. Die obersten Landesbehörden beauftragen damit in der Regel nachgeordnete Behörden. Jedes Land hat seine eigenen Arbeitsschutzaufsichten, die auch unterschiedlich benannt sind; sie heißen zum Beispiel Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz oder Landesamt für Arbeitssicherheit. Eine Übersicht der für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen gibt es bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Ebenfalls für den Arbeitsschutz zuständig ist die gesetzliche Unfallversicherung. Es gibt neun Berufsgenossenschaften, die nach Gewerbezweigen unterteilt sind. Dazu kommen die Unfallkassen der öffentlichen Hand und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Alle zusammen sind in einem Spitzenverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), organisiert. Eine Übersicht aller Mitglieder ist bei der DGUV zu finden.

Die Unfallversicherungsträger haben neben ihrem grundsätzlichen Versicherungsauftrag auch die Aufgabe, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Als Rechtsgrundlage dienen dabei sowohl Unfallverhütungsvorschriften als auch die mit diesen verknüpften staatlichen Arbeitsschutzvorschriften.

Sowohl die Aufsichtsbehörden der Länder als auch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung führen Kontrollen durch. Diese dienen dazu, stichprobenartig die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen, alle Akteure entsprechend zu beraten und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten anzuordnen.

Bund, Länder und Unfallversicherung arbeiten im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie zusammen. Sie definiert unter anderem gemeinsame Arbeitsschutzziele. Verankert ist die Zusammenarbeit im „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“ (Arbeitsschutzgesetz) und im „Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung“ (SGB VII).