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Schnell und einfach online antworten
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Antwort auf unser Schreiben direkt online per Scan oder Foto über unser Antwortportal einzureichen.
Sie erhalten ein Schreiben von der BG BAU und möchten dieses beantworten.
Nach Aufruf des Antwortportals im Internet geben Sie bitte unser Zeichen einschließlich der Buchstaben davor im Formular ein. Dieses finden Sie im Briefkopf unseres Schreibens.
Per Klick auf das Feld "Datei zum Hochladen auswählen" fügen Sie nun Ihre Unterlagen hinzu. Folgende Formate werden akzeptiert: PDF, JPG und PNG. Sie müssen mindestens eine und können bis zu zehn Dateien einreichen. Eine Datei darf maximal 5 MB haben.
Wenn Sie darüber hinaus Informationen an uns übermitteln wollen, können Sie dies im Feld "Mitteilung" optional tun.
Mit einem Klick auf "Senden" ist der Vorgang abgeschlossen und Ihre Dokumente sind unterwegs zu uns.
Hier haben Sie die Möglichkeit, die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen zu finden.
Als Unternehmerin bzw. Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, die Anzeige über unser Extranet oder per Brief bzw. per Fax an uns zu senden. Als private Bauherrin oder Bauherr melden Sie einen Unfall bitte per Brief oder Fax.
Unfallanzeige via Extranet
Im Extranet können Sie die Unfallanzeige online erstellen und ggf. notwendige Zusatzfragen zum Unfall beantworten. Im Anschluss erfolgt die elektronische Übersendung direkt an uns. Plausibilitätsabfragen beim Ausfüllen der elektronischen Anzeige verhindern fehlerhafte und unvollständige Dateneingaben und erleichtern so die Erfassung. Fehler, Missverständnisse und Rückfragen werden vermieden. Dies erspart Ihnen und uns Verwaltungsaufwand und führt zu einer Kostenreduzierung. Zum Extranet-Login
Digitale Unfallanzeige
Die DGUV hat in ihrem Serviceportal ein Online-Formular bereitgestellt, welches Sie für Ihre Unfallanzeige nutzen können. Zum Online-Formular
Schriftliche Unfallanzeige
Natürlich können Sie uns die Unfallanzeige auch weiterhin per Brief oder Fax zusenden. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, die Unfallanzeige nicht per E-Mail zu übersenden.
Wenn Sie ein Unternehmen der Bauwirtschaft oder baunaher Dienstleistungen gründen, sind Sie nach § 192 SGB VII verpflichtet, der BG BAU binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens Folgendes mitzuteilen:
Die Unternehmensart (Gewerk, Branche),
die Anzahl Ihrer Arbeitnehmer (einschließlich Aushilfen und geringfügig Beschäftigten),
den Unternehmensbeginn
und wenn noch kein Unternehmenssitz vorhanden ist, den Namen und den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Unternehmers.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob für Ihr Unternehmen die BG BAU der zuständige Unfallversicherungsträger ist, können Sie hier nachschauen: Unternehmensarten
Hinweis: Nach § 192 SGB VII haben Sie als Bauherr bestimmte Mitteilungs- und Auskunftspflichten gegenüber der BG BAU:
Dazu gehören
die Auskunft darüber, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden,
die Auskunft darüber, welche Unternehmer mit der Ausführung der gewerbsmäßigen Bauarbeiten beauftragt sind.
Weiterhin bestehen Mitteilungs-, Auskunfts- und Aufzeichnungspflichten für unter anderem den Namen und die Anschrift des oder der Bauherren, die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens und der Baustellenanschrift, die Anzeige über den Baubeginn und das Bauende sowie die geleisteten Helferstunden aller Helfer.
Nutzen Sie die Vorteile unseres Kundenportals „meine BG BAU“ und profitieren Sie von unseren vielfältigen Online-Services. Auf die umfangreichen Funktionen des Kundenportals können Sie von jedem Ort schnell und einfach online zugreifen und erhalten somit zu jeder Zeit Einsicht in Ihre Daten.
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Weiterhin bestehen Mitteilungs-, Auskunfts- und Aufzeichnungspflichten für unter anderem den Namen und die Anschrift des oder der Bauherren, die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens und der Baustellenanschrift, die Anzeige über den Baubeginn und das Bauende sowie die geleisteten Helferstunden aller Helfer.
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