Stellungnahme zu Lastaufnahmemitteln (LAM)

Infoblatt
Stand März 2025
Herausgeber: DGUV, BGHM, BG BAU, GIN Starke Verbindungen, DHV, BDF, Ingenieur Holzbau.de, IGAH

Titelbild der Stellungnahme zu Lastaufnahmemitteln (LAM)

Bildquelle: BG BAU

Informationen

Bei der Auswahl und Benutzung eines Lastaufnahmemittels (LAM) sind die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung, Anhang 1 Nummer 2 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten“ und hier insbesondere Nummer 2.5 Buchstabe c und g zu berücksichtigen. Demnach dürfen Lasten nicht mit kraftschlüssig wirkenden LAM über ungeschützte Beschäftigte geführt werden. Weiterhin dürfen sich Lasten, Lastaufnahme- sowie Anschlagmittel nicht unbeabsichtigt lösen oder verschieben.