Benutzung von Gehörschutz

DGUV Regel 112-194 (bisher BGR/GUV-R 194)
Abrufnummer (BG BAU): 112-194
Ausgabe Mai 2011, aktualisierte Fassung Januar 2015
Herausgeber: DGUV

5,00 EUR
Für BG BAU Mitgliedsunternehmen kostenlos

Hinweis: Die DGUV Regel 112-201 „Benutzung von Gehörschutz“ befindet sich derzeit in Überarbeitung - weitere Informationen siehe unten.

Titelbild DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz

Bildquelle: BG BAU

Informationen

Die Rechtsbezüge bei der vorliegenden Fassung sind zum Teil veraltet, insbesondere ist die 2016 in Kraft getretenen PSA-Verordnung 2016/425 noch nicht berücksichtigt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Gehörschutz.

Folgende Korrekturen wurden in der Online-Version vorgenommen: Seite 46 unter Punkt 2 "Oktavband-Methode" der Formel ​der Faktor 10 hinzugefügt, Seite 53 in der Tabelle 5 eine kleine Korrektur vorgenommen.

Weitere Informationen

Ebenfalls zu beziehen unter www.dguv.de/publikationen