1x1 im Arbeitsschutz: Hautschutz bei Feuchtarbeit
Video/Unterweisungshilfe
Stand: 08/2024
Herausgeber: BG BAU
Informationen
Serie: Das kleine 1x1 des Arbeitsschutzes
- kurze Lernmodule (Laufzeiten ca. 5 -12 Min.)
- grundlegende Kenntnisse zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- ergänzt und bereichert die gesetzlich vorgeschriebene persönliche Unterweisung
Volltextalternative zum Video
Die Überschrift der Folie 1 lautet: „Hautschutz bei Feuchtarbeiten.“ Der Untertitel laut: „Das kleine 1x1 im Arbeitsschutz.“
Rechts im Bild ist das Logo der Video-Reihe zu sehen.
Die Sprecherin sagt: „Die Haut ist – mit ungefähr zwei Quadratmetern – nicht nur unser größtes, sondern auch ein lebenswichtiges Organ. Sie hat die Aufgabe, den Körper vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Bei Reinigungsarbeiten ist die Haut zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt. Feuchtarbeit ist eine davon!“
Die Überschrift der Folie 2 lautet: „Feuchtarbeit Definition nach TRGS 401“.
Drei Punkte werden abgebildet:
- Regelmäßig mehr als 2 Stunden der Arbeitszeit Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten
- Häufiges Waschen der Hände
- Wenn diese Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe erfolgen
Links im Bild ist eine Nahaufnahme von zwei Unterarmen einer Reinigungskraft zu sehen. Die Person trägt pastellhellgrüne Chemikalienschutzhandschuhe mit umgeschlagenen Stulpen und wringt ein gelbes Tuch über einem eckigen, gelben Fünflitereimer aus. Das Wasser tropft zurück in den Eimer, der noch weitere Reinigungstextilien enthält. Neben dem gelben Eimer steht ein weiterer blauer Eimer.
Die Sprecherin sagt: „Feuchtarbeit wird in der TRGS 401 definiert. Wer regelmäßig mehr als 2 Stunden der Arbeitszeit Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten hat, wer häufig die Hände reinigen muss, verübt Feuchtarbeit. Auch das Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen muss beachtet werden, wenn es im Wechsel mit den genannten Tätigkeiten erfolgt. Auf dem Foto sehen wir Chemikalienschutzhandschuhe – diese sind in funktionsfähigem Zustand immer flüssigkeitsdicht.“
Die Überschrift der Folie 3 lautet: „Feuchtarbeit Definition nach TRGS 401“.
Ein Punkt wird abgebildet:
- Regelmäßig mehr als 2 Stunden der Arbeitszeit Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten, zum Beispiel auch wässrige Reinigungs- oder Desinfektionsmittel
Links im Bild ist erneut die Nahaufnahme von zwei Unterarmen einer Reinigungskraft zu sehen, die ein gelbes Tuch über einem eckigen, gelben Fünflitereimer auswringt.
Die Sprecherin sagt: „Die wichtigste Definition für Tätigkeiten in der Gebäudereinigung ist die erstgenannte – regelmäßig mehr als 2 Stunden pro Arbeitstag. Und es gibt dazu zwei weitere wichtige Ergänzungen: Erstens, zu wässrigen Flüssigkeiten zählen auch Reinigungslösungen, also Wasser mit Reinigungs- oder Desinfektionsmittel.“
Die Überschrift der Folie 4 lautet: „Feuchtarbeit Definition nach TRGS 401“.
Ein Punkt wird abgebildet:
- Regelmäßig mehr als 2 Stunden der Arbeitszeit Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten; Hautkontakt schließt den Kontakt mit Arbeitskleidung und persönlicher Schutzausrüstung (PSA), zum Beispiel Chemikalienschutzhandschuhe, ein.
Links im Bild ist erneut die Nahaufnahme von zwei Unterarmen einer Reinigungskraft zu sehen, die ein gelbes Tuch über einem eckigen, gelben Fünflitereimer auswringt.
Die Sprecherin sagt: „Und zweitens: Der Kontakt mit Wasser und wässrigen Flüssigkeiten von Arbeitskleidung oder persönlicher Schutzausrüstung, zum Beispiel Chemikalienschutzhandschuhe, zählt auch zum Hautkontakt. Deshalb ist grundsätzlich auch die Arbeitszeit hinzuzurechnen, in der Sie beispielsweise Chemikalienschutzhandschuhe tragen, um sich beziehungsweise Ihre Haut vor einem Arbeitsmittel wie Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten zu schützen.“
Die Überschrift der Folie 5 lautet: „Gefährdung durch Feuchtarbeit“.
Vier Punkte werden abgebildet:
- Entfettet die Haut
- Schwächt die Schutzfunktion
- Schadstoffe werden leichter aufgenommen
- Fördert Hautekzeme und Allergien
Rechts im Bild ist eine Nahaufnahme von zwei Händen zu sehen. Die rechte Hand kratzt mit den Nägeln an der linken Hand. Beide Hände sind sehr faltig, mit Ausschlag und einer Vielzahl von roten Ekzemen, die über das Handgelenk der rechten Hand hinaus bis auf den Unterarm sichtbar sind.
Die Sprecherin sagt: „Durch Feuchtarbeit wird die Haut entfettet. Eine entfettete Haut verliert teilweise ihre schützenden Funktionen. Dadurch können verstärkt Schadstoffe aufgenommen werden, die die Haut verändern und schädigen können. Hautallergien und die Bildung von Hautekzemen werden gefördert. Doch wer richtig handelt, kann sich mit bekannten und bewährten Schutzmaßnahmen schützen.“
Die Überschrift der Folie 6 lautet: „Schutzmaßnahmen bei Feuchtarbeit – Hautschutzplan“.
Drei Punkte werden abgebildet:
- Hautschutzplan kann helfen
- Hautschutzmittel vor, während und nach der Arbeit
- Schutzhandschuhe
Rechts im Bild ist ein Musterhautschutzplan des arbeitsmedizinischen Dienstes zu sehen, der so auf der Internetseite der BG BAU abrufbar ist. Der Hautschutzplan verfügt über leere Tabellenfelder, die bei der Verwendung entsprechend befüllt beziehungsweise beschriftet werden müssen.
Die Sprecherin sagt: „Generell ist bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen die Rangfolge einzuhalten. Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen, und diese vor persönlichen. Geeignete Hautschutzmittel helfen, die Haut vor Entfettung zu schützen. Für die richtige Pflege vor, während und nach der Arbeit kann ein Hautschutzplan helfen. Hautschutzmittel sollen auf saubere und trockene Hände aufgetragen werden. Saubere und im Innenbereich trockene Handschuhe, die unbeschädigt sind, reduzieren die Hautbelastung bei entsprechenden Reinigungsarbeiten. Wichtig ist auch, dass deren Material vor den eingesetzten Reinigungsmitteln und dem entfernten Schmutz tatsächlich schützt beziehungsweise dass sie geeignet sind.“
Die Überschrift der Folie 7 lautet: „Schutzmaßnahmen bei Feuchtarbeit – Handschuhe“.
Ein Punkt wird abgebildet:
- Geeignete, intakte Handschuhe mit Baumwollunterziehhandschuhen
Rechts im Bild sind zwei Nahaufnahmen zu sehen: eine von türkisgrünen Chemikalienschutzhandschuhen und eine von mehreren (mindestens sechs) Baumwollunterziehhandschuhen.
Die Sprecherin sagt: „Baumwollunterziehhandschuhe können ggf. Schweiß aufnehmen, verbessern die Hautverträglichkeit und vereinfachen die Verwendung von Hautschutzmitteln bereits während der Arbeit. Ist das Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen erforderlich, ist es sinnvoll, die Belastung zu verringern.“
Die Überschrift der Folie 8 lautet: „Schutzmaßnahmen bei Feuchtarbeit – Einwirkung auf die Haut verringern“.
Zwei Punkte werden abgebildet:
- Feuchtarbeit zum Beispiel auf mehrere Beschäftigte verteilen oder
- im Wechsel mit „Trockenarbeiten“ ausführen lassen
Im blauen Balken steht der Text: „PSA beziehungsweise Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen ist grundsätzlich keine Dauermaßnahme. Handschuhwechsel werden bei Feuchtarbeit berücksichtigt.“
Die Sprecherin sagt: „Die Einwirkung von Feuchtigkeit auf die Haut kann verringert werden. Dazu können ggf. Feuchtarbeiten auf mehrere Beschäftigte verteilt werden. Trockenarbeit bietet sich neben der Entlastung für die Haut zudem dazu an, Hautpflegemittel zu nutzen. Das dauerhafte Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen darf nicht vorgegeben werden, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen möglich sind. Häufige Handschuhwechsel werden für Feuchtarbeit berücksichtigt, wenn tätigkeitsbedingt Hautkontakt mit Wasser beziehungsweise wässrigen Flüssigkeiten besteht oder Händewaschen erforderlich ist.“
Die Überschrift der Folie 9 lautet: „Schutzmaßnahmen bei Feuchtarbeit – Dosierhilfen“.
Ein Punkt wird abgebildet:
- Dosier- und Wassereinfüllhilfen verwenden
Es sind mehrere Bilder nebeneinander zu sehen:
- Verschiedene, beispielhafte Dosierhilfen, die auf verschiedene Gebinde mit Reinigungsmitteln aufgeschraubt werden können.
- Nahaufnahme einer Wassereinfüllhilfe an einem weißen Waschbecken. Die dazu vorgesehene Vorrichtung ist über den Auslauf des Wasserhahns gestülpt, und der flexible Schlauch liegt im Waschbecken.
- Ein Sanitärraum, in dem ein schwarzer, flexibler Einfüllschlauch mit der dazu vorgesehenen Vorrichtung über einen Wasserhahn gestülpt ist und Wasser in einen roten Fünflitereimer leitet, der auf dem Boden steht.
- Ein Gebinde mit ca. einem Liter Fassungsvermögen für Reinigungsmittel, das über eine integrierte Mess- und Dosiervorrichtung verfügt.
- Eine Dosierhilfe für einen Standard-Zehnliterkanister.
Die Sprecherin sagt: „Auch der Einsatz von Dosier- und Wassereinfüllhilfen ist eine Schutzmaßnahme bei Feuchtarbeit. Verkippungen werden vermieden, und Flüssigkeiten können zielgenau ausgebracht werden. Zudem unterstützen sie die Ergonomie und bieten zusätzlichen Schutz im Umgang mit Gefahrstoffen sowie Prävention gegenüber Fehldosierungen.“
Die Überschrift der Folie 10 lautet: „Schutzmaßnahmen bei Feuchtarbeit“.
Drei Punkte werden abgebildet:
- Feuchte, nasse oder verunreinigte Kleidung wechseln
- Reinigungsmittel richtig dosieren, Rückstände auf der Haut abspülen
- Frischluftzufuhr anpassen beziehungsweise bei Bedarf erhöhen
Es wird kein Bild gezeigt.
Die Sprecherin sagt: „Feuchte, nasse oder stark verunreinigte Kleidungsstücke sollten noch während der Arbeitszeit und nicht erst danach gewechselt werden. Deshalb empfiehlt sich für Reinigungsarbeiten in feuchtem Milieu, Wechselkleidung mitzuführen. Reinigungsmittelrückstände auf der Haut sollen schnellstmöglich mit Wasser abgespült werden. Auch das Öffnen der Fenster oder Türen kann helfen – aber Vorsicht vor Zugluft. Frischluftzufuhr kann Temperatur und Feuchtigkeit anpassen und eine angenehmere sowie gesündere Atmosphäre schaffen.“
Die Überschrift der Folie 11 lautet: „Weitere Schutzmaßnahmen – Betriebsanweisungen“.
Ein Punkt wird abgebildet:
- Betriebsanweisung, insbesondere zu Feuchtarbeit und PSA beachten
Bildlich dargestellt werden die obere Hälfte einer Musterbetriebsanweisung für Reinigungsarbeiten in feuchtem Milieu sowie die obere Hälfte einer Musterbetriebsanweisung zum Thema „Sicherheitseinrichtung; PSA – Handschutz“.
Die Sprecherin sagt: „Die Betriebsanweisung wird vom Arbeitgeber erstellt. Beschäftigte müssen diese beachten. Betriebsanweisungen werden entsprechend der Gefährdungsbeurteilung erstellt. Darunter können beispielsweise auch das Arbeitsverfahren Reinigungsarbeiten in feuchtem Milieu (hier mit gelber Umrandung) sowie persönliche Schutzausrüstung beziehungsweise die Verwendung von Schutzhandschuhen (hier mit grüner Umrandung) fallen.“
Die Überschrift der Folie 12 lautet: „Weitere Schutzmaßnahmen“.
Fünf Punkte werden abgebildet:
- Fachwissen aus betrieblichen Ein- und Unterweisungen sowie in Schulungen
- Arbeitgeber sind für geeignete und ausreichende PSA zuständig
- Schutzhandschuhe richtig benutzen (Stulpen umschlagen, etc.)
- Eigenschutz beziehungsweise Verhalten bei Hautveränderungen oder Mängeln regeln und ärztliche Hilfe aufsuchen
- Ärztliche Angebots- und Pflichtvorsorge
Im Bild ist eine Nahaufnahme einer sehr faltigen Hand mit unterschiedlichen Ekzemen zu sehen, daneben eine symbolische große Lupe.
Die Sprecherin sagt: „Auch mit Ihrem weiteren Fachwissen und Allgemeinwissen, bspw. aus Unterweisungen, Schulungen und Einweisungen, können Sie Ihre Haut schützen. Denken Sie mit und seien Sie aufmerksam – schützen Sie Ihre Haut vor beziehungsweise bei Feuchtarbeit. Arbeitgeber müssen geeignete und ausreichende persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Benutzen Sie Ihre Schutzhandschuhe richtig. Dazu können Sie sich beim 1 x 1 im Arbeitsschutz zu dem Thema Benutzung von Schutzhandschuhen in der Gebäudereinigung informieren. Bei Anzeichen von Hautveränderungen sind die Arbeiten einzustellen, und der Gefahrenbereich ist zu verlassen. Die aufsichtsführende Person ist zu informieren, und der Betriebsarzt oder die Hautärztin ist aufzusuchen. Und damit sind wir jetzt bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Ab regelmäßig zwei Stunden Feuchtarbeit müssen Arbeitgeber arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge veranlassen. Bei täglich vier oder mehr Stunden Feuchtarbeit ist Pflichtvorsorge zu veranlassen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Arbeitgeber.“
Die Überschrift der Folie 13 lautet: „Informationen“.
Zwei Punkte werden abgebildet:
- DGUV Information 212-017: Bereitstellung und Nutzung geeigneter Hand- und Hautschutzmittel
- DGUV Regel 101-019: Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln
Die beiden Titelbilder der Broschüren sind mitsamt QR-Code abgebildet.
Die Sprecherin sagt: „Weitere Informationen erhalten Sie beispielsweise über DGUV Regeln und Informationen, wie die DGUV Information 212-017 für die Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln. Speziell für Reinigungsarbeiten bietet Ihnen die BG BAU die DGUV Regel 101-019 für den Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln an.“
Die Schlussfolie wird eingeblendet. Ein Verweis auf die Homepage der BG BAU wird abgebildet: www.bgbau.de. Darunter steht der abschließende Satz: Pass auf Dich auf!
Die Sprecherin sagt: „Das war unser 1x1 für den Hautschutz Feuchtarbeit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!“