Aktualisierte technische Regel für den Hautschutz

Berlin, 06.07.2023 – Nach sechsjähriger Überarbeitung wurde die technische Regel TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ neu veröffentlicht. Welche Änderungen enthalten und welche Aspekte künftig in der Bau- und Reinigungsbranche zu beachten sind, beleuchtet ein aktueller Beitrag im Fachmagazin „BauPortal“.

Auf einer Hand befindet sich weißer Schaum.

Bildquelle: Rainer Dörr - BG BAU

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Die TRGS 401 gilt für alle Arbeiten, bei denen es zum Hautkontakt mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen kommt, insbesondere bei Feuchtarbeit oder Tätigkeiten mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Gefahrstoffen.

Hauterkrankungen stehen seit Jahren an der Spitze der Anzeigen einer Berufskrankheit. Durch eine rechtliche Änderung wurde die Anerkennung 2021 erleichtert. So konnte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im Jahr 2019 nur in 22 Fällen eine Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkennen, im Jahr 2021 waren es dann 267 Fälle.

In der nun überarbeiteten TRGS 401 wurden auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse präventionsrelevante Definitionen entsprechend ergänzt und bestehende modifiziert. So wurden zum Beispiel Begrifflichkeiten neu gefasst: Unter anderem wurde der Begriff des „feuchten Milieus“ präzisiert und durch „Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten“ ersetzt. Ebenso wurden die jeweiligen Voraussetzungen für eine Angebots- bzw. Pflichtvorsorge neu gefasst.

Alle aktuellen Änderungen der TRGS 401 stellen Dr. Birgit Pieper und Rainer Dörr, Präventionsexpertin bzw. Präventionsexperte der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) und der BG BAU, in ihrem Beitrag „Neue Regelungen für den Hautschutz“ für die Fachzeitschrift „BauPortal“ ausführlich dar. Dazu gehören auch die im Regelwerk und dessen Anhängen enthaltenen Hinweise und Empfehlungen zur Beurteilung der Gefährdungen bei Hautkontakt sowie zu Schutzmaßnahmen bei Hautkontakt mit Gefahrstoffen. Der Beitrag ist frei im Webmagazin der Zeitschrift abrufbar.

Außerdem erläutern Pieper und Dörr das Gefahrstoff-Informationssystem WINGIS der BG BAU. Es enthält konkrete Handlungsempfehlungen, die im Lichte neuer Regeln immer wieder überarbeitet und angepasst werden.

Weitere Informationen:

Artikel zu Hautschutz im Magazin „BauPortal“ 2023/2

Technische Regel 401

Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU - WINGIS

DGUV-Information 201-062


 

Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 584.000 Betriebe und ca. 60.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

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