Wie beantrage ich einen Zuschuss?

1. Sicherheitstraining anmelden

Ein Zuschuss kann nur nach vorheriger Anmeldung gewährt werden. Den Antrag stellen Sie bitte online hier. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es ab!

2. Bewilligung

Können wir Ihrem Antrag entsprechen, erhalten Sie einen Anmeldebogen, der für Sie gleichzeitig die Bestätigung ist, dass wir Ihre Trainingsmaßnahme bezuschussen werden (vorausgesetzt, die nachfolgend genannten Bedingungen sind eingehalten).
Können wir Ihren Antrag nicht bewilligen, z. B. weil Sie kein Mitglied der BG BAU sind oder kein Versicherungsverhältnis besteht, werden Sie von uns ebenfalls benachrichtigt.

3. Organisation, Durchführung und Abrechnung

Ist Ihr Antrag bewilligt, können Sie mit der Organisation des Fahrsicherheitstrainings beginnen. Wählen Sie hier einen Anbieter und einen Trainingsplatz aus.

Zuschüsse können nur gewährt werden, wenn das Fahrsicherheitstraining von einem dieser genannten Anbieter durchgeführt, der Moderator/Trainer die Qualifikation "nach Richtlinien des DVR" erfüllt und das Training den Kriterien des DVR entspricht. Dies lassen Sie sich bitte vom Anbieter und Moderator/Trainer auf dem Anmeldebogen bestätigen.

Wichtig: Achten Sie darauf, dass der Zeitansatz des angebotenen und von Ihnen gewählten Fahrsicherheitstrainings mindestens 7,5 Zeitstunden inkl. einer halben Stunde Pause beträgt. (Für das Training "Das klassische Eco Safety Training" und das Transporter FQT gelten andere Zeitansätze.)

Die Rechnung des Anbieters begleichen Sie bitte selbst. Sie muss die Art des/der durchgeführten Fahrsicherheitstrainings und die Anzahl der Teilnehmer ausweisen. Bitte fügen Sie auch eine Kopie der Teilnehmerliste des Veranstalters mit Namen in Druckbuchstaben und Unterschrift der Teilnehmer/innen bei.

Schicken Sie dann den ausgefüllten und bestätigten Anmeldebogen und eine Kopie der Rechnung an uns. Wir überweisen den Zuschuss an die im Anmeldebogen angegebene Bankverbindung.

Übrigens: Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings können in der gleichen Fahrzeugart personenbezogen etwa alle fünf Jahre gewährt werden.

Kontakt

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung:

  • Bei fachlichen Fragen zu den Möglichkeiten betrieblicher Verkehrssicherheitsarbeit und zur Bezuschussung von Fahrsicherheitstrainings wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Nancy Weber (Tel.: +49 30 85781-274) oder Herrn Dr. Harald Wilhelm (Tel.: +49 69 4705-212)
  • Bei Fragen zum Stand Ihres online beantragten Zuschusses und der weiteren Abwicklung von Fahrsicherheitstrainings wenden Sie sich bitte an Herrn Marco Böcher (Tel.: +49 69 4705-230) oder Herrn Andreas Berse (Tel.: +49 202 398-1369).