Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist ein zentraler Wert der gesamten Sozialversicherung. Hieraus werden andere Werte, die in den einzelnen Sozialversicherungszweigen bedeutsam sind, abgeleitet.

Bezugsgröße „West”:

Die Bezugsgröße „West” wird aus dem Durchschnittsentgelt in den alten Bundesländern des vergangenen Jahres ermittelt.


Sie beträgt jährlich 42.420 Euro (Stand 2024).

Bezugsgröße „Ost”:

Die Bezugsgröße „Ost” wird in Anlehnung an das in den neuen Bundesländern noch niedrigere Einkommensniveau und die dortige besondere Lohndynamik dementsprechend noch niedriger festgesetzt.

Sie beträgt jährlich 41.580 Euro (Stand 2024).