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Titelbild des Arbeitsschutzprämien-Katalogs 2024

Neue Arbeitsschutzprämien

Wir haben den Fördermittelkatalog der BG BAU um drei neue Prämien erweitert. Investieren Sie jetzt in den Arbeitsschutz und sichern Sie sich Ihren Zuschuss!  Lesen Sie mehr

Panorama der Baustelle des Terminals 3 mit den Flugsteigen am Frankfurter Flughafen, im Hintergrund die Skyline von Frankfurt

Arbeitsschutz auf Großbaustellen

Der Bau des neuen Terminals am Frankfurter Flughafen ist beispielhaft für die Organisation des Arbeitsschutzes. Mehr dazu in der BauPortal  Lesen Sie mehr

Diebstahl von persönlichen Daten, Identitäten und Geld im Internet.

Warnung vor Phishing-Versuchen

Cyberkriminelle versuchen derzeit, mit gefälschten E-Mails im Namen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Zugangsdaten zu Kundenkonten zu erbeuten.  Lesen Sie mehr

Kommen Sie mit uns ins Gespräch

Servicehotline

Sie haben ein Anliegen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der kostenfreien Servicehotline helfen Ihnen gerne!

0800 3799100


Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Sie haben eine besondere Gefahrensituation vor Ort auf einer Baustelle bzw. an Ihrem Arbeitsplatz entdeckt? Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen an der bundesweit einheitlichen und gebührenfreien Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gerne zur Seite.

0800 8020100
 

Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Samstag von 08:00 bis 14:00 Uhr

Hier haben Sie die Möglichkeit, die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen zu finden.

Prävention - Suche nach Ort oder Postleitzahl
Prävention - Suche nach Fachthema
Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst der BG BAU
Mitglieder und Beiträge
Rehabilitation und Leistungen

Als Unternehmerin bzw. Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, die Unfallanzeige via „online antworten“, Kundenportal „meine BG BAU“, Extranet, auf dem Postweg oder per Fax an uns zu senden. 

Als private Bauherrin oder Bauherr melden Sie einen Unfall bitte über „online antworten“ oder das Extranet bzw. per Brief oder Fax. 

Bitte beschreiben Sie das Unfallgeschehen möglichst detailliert und vollständig.

Unfallanzeige via „online antworten“

Im Bereich „online antworten“ haben wir ein Online-Formular bereitgestellt, welches Sie ohne Login für die Meldung des Unfalls nutzen können.

Zum Online-Formular

Unfallanzeige via „meine BG BAU“

Auch in unserem passwortgeschützten Kundenportal „meine BG BAU“ haben Sie die Möglichkeit, einen Unfall zu melden.

Zum Login von „meine BG BAU“

Unfallanzeige via Extranet

Im Extranet können Sie die Unfallanzeige online erstellen und ggf. notwendige Zusatzfragen zum Unfall beantworten. Im Anschluss erfolgt die elektronische Übersendung direkt an uns. Plausibilitätsabfragen beim Ausfüllen der elektronischen Anzeige verhindern fehlerhafte und unvollständige Dateneingaben und erleichtern so die Erfassung. Fehler, Missverständnisse und Rückfragen werden vermieden. Dies erspart Ihnen und uns Verwaltungsaufwand und führt zu einer Kostenreduzierung. 

Zum Extranet-Login

Unfallanzeige per Brief oder Fax

Natürlich können Sie uns die Unfallanzeige auch weiterhin per Brief oder Fax zusenden. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, die Unfallanzeige nicht per E-Mail zu übersenden.

Formular Unfallanzeige (PDF, 109 KB)
Erläuterungen zur Unfallanzeige (PDF, 15 KB)

Die Anschriften unserer Regionen und Dienstleistungszentren können Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl der Ansprechpersonensuche der BG BAU entnehmen.

Durchgangsärztin oder -arzt finden

Hier können Sie nach einem Durchgangsarzt suchen.

Weitere Informationen zum Durchgangsarztverfahren

Profitieren Sie von aktuellen Informationen

Mit dem Newsletter der BG BAU erhalten Sie alle wichtigen Meldungen und aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsschutz per E-Mail.

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Nutzen Sie die Vorteile unseres Kundenportals „meine BG BAU“ und profitieren Sie von unseren vielfältigen Online-Services. Auf die umfangreichen Funktionen des Kundenportals können Sie von jedem Ort schnell und einfach online zugreifen und erhalten somit zu jeder Zeit Einsicht in Ihre Daten.

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Schnell und einfach online antworten

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Antwort auf unser Schreiben direkt online und ohne Login per Scan oder Foto einzureichen.

Zum Bereich „online antworten"

Wie funktioniert „online antworten“?

Sie erhalten ein Schreiben von der BG BAU und möchten dieses beantworten.

Nach Aufruf der Seite „online antworten“ im Internet geben Sie bitte unser Zeichen einschließlich der Buchstaben davor im Formular ein. Dieses finden Sie im Briefkopf unseres Schreibens.

Per Klick auf das Feld "Datei zum Hochladen auswählen" fügen Sie nun Ihre Unterlagen hinzu. Folgende Formate werden akzeptiert: PDF, JPG und PNG. Sie müssen mindestens eine und können bis zu zehn Dateien einreichen. Eine Datei darf maximal 5 MB haben.

Wenn Sie darüber hinaus Informationen an uns übermitteln wollen, können Sie dies im Feld "Mitteilung" optional tun.

Mit einem Klick auf "Senden" ist der Vorgang abgeschlossen und Ihre Dokumente sind unterwegs zu uns.

Unternehmen anmelden

Wenn Sie ein Unternehmen der Bauwirtschaft oder baunaher Dienstleistungen gründen, sind Sie nach § 192 SGB VII verpflichtet, der BG BAU binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens Folgendes mitzuteilen:

  • Die Unternehmensart (Gewerk, Branche),
  • die Anzahl Ihrer Arbeitnehmer (einschließlich Aushilfen und geringfügig Beschäftigten),
  • den Unternehmensbeginn
  • und wenn noch kein Unternehmenssitz vorhanden ist, den Namen und den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Unternehmers.
  • Am einfachsten geht das online: Unternehmen anmelden

Wenn Sie nicht sicher sind, ob für Ihr Unternehmen die BG BAU der zuständige Unfallversicherungsträger ist, können Sie hier nachschauen: Unternehmensarten

Weitere Informationen für neue Mitgliedsunternehmen

Privates Bauvorhaben anmelden

Wollen Sie in Kürze mit einem privaten Bauvorhaben beginnen?

Dann können Sie uns hier einfach und schnell Ihr Bauvorhaben online melden.

Hinweis: Nach § 192 SGB VII haben Sie als Bauherr bestimmte Mitteilungs- und Auskunftspflichten gegenüber der BG BAU:

Dazu gehören

  • die Auskunft darüber, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden,
  • die Auskunft darüber, welche Unternehmer mit der Ausführung der gewerbsmäßigen Bauarbeiten beauftragt sind.

Weiterhin bestehen Mitteilungs-, Auskunfts- und Aufzeichnungspflichten für unter anderem den Namen und die Anschrift des oder der Bauherren, die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens und der Baustellenanschrift, die Anzeige über den Baubeginn und das Bauende sowie die geleisteten Helferstunden aller Helfer.

Weitere Informationen für private Bauvorhaben

Hier finden Sie die Standorte der BG BAU und die Zentren des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU GmbH mitsamt Adresse und Anfahrtsbeschreibung.

Standorte

Servicehotline

Sie haben ein Anliegen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der kostenfreien Servicehotline helfen Ihnen gerne!

0800 3799100


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Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

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Sie haben eine besondere Gefahrensituation vor Ort auf einer Baustelle bzw. an Ihrem Arbeitsplatz entdeckt? Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen an der bundesweit einheitlichen und gebührenfreien Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gerne zur Seite.

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Rehabilitation und Leistungen

Als Unternehmerin bzw. Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, die Unfallanzeige via „online antworten“, Kundenportal „meine BG BAU“, Extranet, auf dem Postweg oder per Fax an uns zu senden. 

Als private Bauherrin oder Bauherr melden Sie einen Unfall bitte über „online antworten“ oder das Extranet bzw. per Brief oder Fax. 

Bitte beschreiben Sie das Unfallgeschehen möglichst detailliert und vollständig.

Unfallanzeige via „online antworten“

Im Bereich „online antworten“ haben wir ein Online-Formular bereitgestellt, welches Sie ohne Login für die Meldung des Unfalls nutzen können.

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Unfallanzeige via „meine BG BAU“

Auch in unserem passwortgeschützten Kundenportal „meine BG BAU“ haben Sie die Möglichkeit, einen Unfall zu melden.

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Unfallanzeige via Extranet

Im Extranet können Sie die Unfallanzeige online erstellen und ggf. notwendige Zusatzfragen zum Unfall beantworten. Im Anschluss erfolgt die elektronische Übersendung direkt an uns. Plausibilitätsabfragen beim Ausfüllen der elektronischen Anzeige verhindern fehlerhafte und unvollständige Dateneingaben und erleichtern so die Erfassung. Fehler, Missverständnisse und Rückfragen werden vermieden. Dies erspart Ihnen und uns Verwaltungsaufwand und führt zu einer Kostenreduzierung. 

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Unfallanzeige per Brief oder Fax

Natürlich können Sie uns die Unfallanzeige auch weiterhin per Brief oder Fax zusenden. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, die Unfallanzeige nicht per E-Mail zu übersenden.

Formular Unfallanzeige (PDF, 109 KB)
Erläuterungen zur Unfallanzeige (PDF, 15 KB)

Die Anschriften unserer Regionen und Dienstleistungszentren können Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl der Ansprechpersonensuche der BG BAU entnehmen.

Durchgangsärztin oder -arzt finden

Hier können Sie nach einem Durchgangsarzt suchen.

Weitere Informationen zum Durchgangsarztverfahren

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Schnell und einfach online antworten

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Antwort auf unser Schreiben direkt online und ohne Login per Scan oder Foto einzureichen.

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Wie funktioniert „online antworten“?

Sie erhalten ein Schreiben von der BG BAU und möchten dieses beantworten.

Nach Aufruf der Seite „online antworten“ im Internet geben Sie bitte unser Zeichen einschließlich der Buchstaben davor im Formular ein. Dieses finden Sie im Briefkopf unseres Schreibens.

Per Klick auf das Feld "Datei zum Hochladen auswählen" fügen Sie nun Ihre Unterlagen hinzu. Folgende Formate werden akzeptiert: PDF, JPG und PNG. Sie müssen mindestens eine und können bis zu zehn Dateien einreichen. Eine Datei darf maximal 5 MB haben.

Wenn Sie darüber hinaus Informationen an uns übermitteln wollen, können Sie dies im Feld "Mitteilung" optional tun.

Mit einem Klick auf "Senden" ist der Vorgang abgeschlossen und Ihre Dokumente sind unterwegs zu uns.

Unternehmen anmelden

Wenn Sie ein Unternehmen der Bauwirtschaft oder baunaher Dienstleistungen gründen, sind Sie nach § 192 SGB VII verpflichtet, der BG BAU binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens Folgendes mitzuteilen:

  • Die Unternehmensart (Gewerk, Branche),
  • die Anzahl Ihrer Arbeitnehmer (einschließlich Aushilfen und geringfügig Beschäftigten),
  • den Unternehmensbeginn
  • und wenn noch kein Unternehmenssitz vorhanden ist, den Namen und den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Unternehmers.
  • Am einfachsten geht das online: Unternehmen anmelden

Wenn Sie nicht sicher sind, ob für Ihr Unternehmen die BG BAU der zuständige Unfallversicherungsträger ist, können Sie hier nachschauen: Unternehmensarten

Weitere Informationen für neue Mitgliedsunternehmen

Privates Bauvorhaben anmelden

Wollen Sie in Kürze mit einem privaten Bauvorhaben beginnen?

Dann können Sie uns hier einfach und schnell Ihr Bauvorhaben online melden.

Hinweis: Nach § 192 SGB VII haben Sie als Bauherr bestimmte Mitteilungs- und Auskunftspflichten gegenüber der BG BAU:

Dazu gehören

  • die Auskunft darüber, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden,
  • die Auskunft darüber, welche Unternehmer mit der Ausführung der gewerbsmäßigen Bauarbeiten beauftragt sind.

Weiterhin bestehen Mitteilungs-, Auskunfts- und Aufzeichnungspflichten für unter anderem den Namen und die Anschrift des oder der Bauherren, die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens und der Baustellenanschrift, die Anzeige über den Baubeginn und das Bauende sowie die geleisteten Helferstunden aller Helfer.

Weitere Informationen für private Bauvorhaben

Hier finden Sie die Standorte der BG BAU und die Zentren des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU GmbH mitsamt Adresse und Anfahrtsbeschreibung.

Standorte

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Videos der BG BAU

1x1: Erfolgreich unterweisen

Das Video aus der Reihe Das kleine 1x1 im Arbeitsschutz gibt Hinweise, wie Unternehmerinnen und Unternehmer die verpflichtende Unterweisung ihrer Beschäftigten erfolgreich durchführen können.

Videoquelle: BG BAU

Termine

02
Apr

Stand der Technik: Ladungssicherung

60 Minuten mit Experten

02.04.2024    |   Online

Neue Medien der BG BAU

BauPortal 2024/1

Arbeitsschutzprämien (Katalog)

T!PPS - Zeitung für Beschäftigte der Bauwirtschaft 2023/2

BG BAU aktuell 2023/4 Ausbau

BG BAU aktuell 2023/4 Gebäudemanagement

BG BAU aktuell 2023/4 Rohbau

BG BAU aktuell 2023/4 Tiefbau

Kompetenzzentrum für Unternehmer - Fortbildung nach DGUV Vorschrift 2: Unterweisungen, die ankommen

BauPortal 2023/4

Bildungsangebote 2024 - Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Verfahrensablauf bei Verdacht auf beruflich bedingte Hauterkrankungen

BG BAU aktuell 2023/3 Ausbau

BG BAU aktuell 2023/3 Gebäudemanagement

BG BAU aktuell 2023/3 Rohbau

BG BAU aktuell 2023/3 Tiefbau

Kompetenzzentrum für Unternehmer - Fortbildung nach DGUV Vorschrift 2: Auszubildende an Bord holen

Umgang mit Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit bei der Arbeit

Schweißrauchminderung im Betrieb – Schweißrauchminderungsprogramm

BauPortal 2023/3

Das Schulterkolleg - Präventionsangebot bei Schulterbelastung im Beruf

Stetigförderer für Schüttgut

Sicherer Umgang mit Teleskopstaplern

Präventionsfeld „Gesundheit bei der Arbeit“ - Positionierung und Qualitätskriterien

Laserstrahlung auf Baustellen

Inklusion im Betrieb

T!PPS - Zeitung für Beschäftigte der Bauwirtschaft 2023/1

Kompetenzzentrum für Unternehmer - Fortbildung nach DGUV Vorschrift 2: Altersgerechte Arbeitsplätze

Bausteine - your complete guide to health and safety at work (English)

Checkliste: Schutz vor Hitze und UV-Strahlung

Bei Sonne UV-Schutz. Logisch!

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1x1 im Arbeitsschutz: Erfolgreich unterweisen

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1x1 im Arbeitsschutz: Stolpern - Rutschen - Stürzen in der Gebäudereinigung

Unterweisungshilfe: Gurttragepflicht bei mobilen Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen

Nur mit Rettungskonzept: Arbeiten mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

Kompetenzzentrum für Unternehmer - Fortbildung nach DGUV Vorschrift 2: Arbeitsmedizinische Vorsorge

Partnerin der Baubranche

Rettung Ertrinkender

Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten

Stress, Mobbing & Co.