Vermeidungsstrategien / Präventionsmaßnahmen
Pflichten einhalten ist die wichtigste Präventionsmaßnahme.
1. Unternehmensleitung
- Anfertigung der Gefährdungsbeurteilung
- Festlegung und Bereitstellung von Schutzmaßnahmen
- Unterweisung der Beschäftigten
2. Beschäftigte
- Anweisungen beachten
- Schutzmaßnahmen einhalten bzw. benutzen
- Auf sich selbst und die Kolleginnen und Kollegen achten
- Nutzung der zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
3. Arbeitsschützer (SiFa, SiBe, SiGeKo …)
- Unterstützung durch Sicherheitsfachkraft, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte
- Beraten und Schulen
- Überwachen
- Planen
- usw.
- Bildtitel: Pausenbereich im Schatten
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T-O-P Prinzip (siehe auch § 4 des Arbeitsschutzgesetzes)
Technische Maßnahmen
Zuerst sind Maßnahmen zu prüfen, die eine Sonnenbestrahlung vermeiden. Hierzu zählen als technische Maßnahmen alle Formen von Abschattungen.
Organisatorische Maßnahmen
Organisatorisch sind Arbeiten möglichst zu vermeiden, wenn die Sonne intensiv scheint. Dies ist besonders in den Monaten April bis September, in der Zeit von ca. 10 bis 15 Uhr der Fall.
Persönliche Maßnahmen
Sind diese Maßnahmen nicht ausreichend, ist entsprechende Kleidung (lange Ärmel und lange Hosen) sowie eine schützende Kopfbedeckung erforderlich. UV-Schutzcreme (Sonnencreme etc.) sollten dann verwendet werden, wenn ein Schutz auf anderem Wege nicht möglich ist.

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Schirmmütze mit Nackenschutz und breitkrempiger Sonnenhut zum Schutz von Gesicht und Nacken bei Arbeiten ohne Helmpflicht

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Sonnenbrille mit UV-Filter und seitlicher Abschirmung zum Schutz der Augen
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Warnshirts mit UV-Schutz zum Schutz von Armen und Oberkörper