Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Am 09.03.2007 ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbschV) in Kraft getreten. Grundlage der Verordnung sind die EG-Richtlinien Lärm (2003/10/EG) und Vibrationen (2002/44/EG), die in nationales Recht umgesetzt wurden.

Ziel der Verordnung ist, die Beschäftigten bei der Arbeit vor Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit durch Lärm und Vibrationen zu schützen.

Änderungen zu der bisherigen Vorgehensweise bei Lärm und Vibrationen ergeben sich unter anderem durch die Einführung von Auslöse- und Expositionsgrenzwerten, die bei der Beurteilung der jeweiligen Gefährdungen und der Umsetzung der entsprechenden technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Lärm und Vibrationen berücksichtigt werden müssen.

Die Anforderungen, die sich aus der Verordnung ergeben, werden in den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) konkretisiert. Sie können unter www.baua.de/TRLV heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zum Downloaden erhalten Sie über die Links auf der rechten Seite.