Atemwegsreizung

Definition:

Atemwegsreizung bedeutet eine Reizung der oberen und unteren Atemwege. Sie wird durch atemwegsreizende Stoffe (chemisch-irritative oder chemisch-toxische) ausgelöst, die häufig Ursache von obstruktiven Atemwegserkrankungen sind.

Obstruktive Atemwegserkrankungen

Definition:

Obstruktion bedeutet „Verengung“ oder „Verstopfung“. Bei obstruktiven Atemwegserkrankungen sind die oberen (Nase, Nasennebenhöhlen, Rachen) und unteren (Luftröhre, Lunge) Atemwege betroffen. Es kommt lokal zur Irritation sensorischer Rezeptoren und/oder zur primär-toxischen Schleimhautschädigung vorwiegend im Bereich der unteren Atemwege. Diese Wirkungen können reversibel sein. Der Übergang in einen chronisch-obstruktiven Zustand ist aber möglich. Sie können durch allergisierende Stoffe oder durch chemisch-irritativ oder toxisch wrikende Stoffe aufgelöst werden.

Messverfahren:

Hinweise auf Atemwegsreizungen ergeben sich in der Regel aus den Erfahrungen beim Menschen oder aus Tierversuchen.

Einstufung und Kennzeichnung:

Gemäß CLP-Verordnung können atemwegsreizende Stoffe und Gemische in die Gefahrenklasse „Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT), einmalige Exposition“ Kategorie 3 eingestuft werden. Diese Stoffe/Gemische werden mit dem „Ausrufezeichen“ (GHS07) und dem Signalwort „Achtung“, dem  H-Satz H335 und den entsprechenden P-Sätzen gekennzeichnet.

Gemäß Stoff- und Zubereitungsrichtlinie (seit 1.6.2015 außer Kraft gesetzt!):

Stoffe und Zubereitungen werden als reizend mit dem R37 „Reizt die Atmungsorgane“ eingestuft. Der R37 bezieht sich in der Regel auf die oberen Atemwege und die Befunde sind reversibel.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Ist der Stoff oder das Gemisch atemwegsreizend, dann sollte dies angegeben werden.