Beurteilungsverfahren
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden, das ist der gesetzliche Auftrag einer Berufsgenossenschaft, aber auch des Arbeitgebers. Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine Gefährdungsabschätzung. Werden Gefahren, zum Beispiel durch körperliche Belastungen, erkannt, sind Präventionsmaßnahmen erforderlich. Grundvoraussetzung ist immer die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Auf dieser Seite finden Sie unterschiedliche Methoden, um körperliche Belastungen (Gefährdungen) zu beurteilen.
Beurteilung der Gefährdung mit Hilfe der DGUV-Information 208-033
Belastungen für Rücken und Gelenke – was geht mich das an?
Anhang 1 (ab Seite 30): Orientierende Gefährdungsbeurteilung bei Belastungen des Muskel- und Skelettsystems (Stufe 1)
Ausgabe Februar 2016
Beurteilung der Gefährdung mit Hilfe der Leitmerkmalmethoden
Leitmerkmalmethode manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten > 3 kg (LMM-HHT)
Leitmerkmalmethode manuelles Ziehen und Schieben von Lasten (LMM-ZS)
Leitmerkmalmethode manuelle Arbeitsprozesse (LMM-MA)
Leitmerkmalmethode Körperzwangshaltung (LMM-KH)
Leitmerkmalmethode Ganzkörperkräfte (LMM-GK)
Leitmerkmalmethode Körperfortbewegung (LMM-KB)
Stand 2019
LMM-HHT bedeutet "Leitmerkmalmethode manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten > 3 kg"
Beurteilung der Gefährdung mit Hilfe von Expertenverfahren
CUELA bedeutet "Computer-Unterstützte Erfassung und Langzeit-Analyse von Belastungen des Muskel-Skelett-Systems"