Häufige Fragen zum Thema Corona-Tests (FAQ)

Ablauf

Eine grundsätzliche Verpflichtung, sich vor dem Betreten der Baustelle oder eines Reinigungsobjekts testen zu lassen, besteht nicht. Haben Beschäftigte den Verdacht, sich infiziert zu haben, sollten sie gar nicht erst zur Baustelle oder zum Arbeitsplatz anreisen. In diesem Fall sind sie angehalten, sich umgehend testen zu lassen.

Betriebliche Corona-Schnelltests sollten bevorzugt bei folgenden Fällen eingesetzt werden:

  • Erhöhter Kundenkontakt von Beschäftigten
  • Infektionsgeschehen im Arbeitsumfeld 

Siehe auch Tipps zum Einsatz von betrieblichen Corona-Schnelltests
 

Bei einem positiven Testbefund sollten sich die Betroffenen sofort in Quarantäne begeben. Außerdem ist es empfehlenswert, eine Ärztin, einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu kontaktieren und zur Bestätigung einen PCR-Test zu machen, um ein falsches Ergebnis des Schnell- oder Selbsttests auszuschließen.
 

Bei einem negativer Testbefund sollten sich die Beschäftigten weiterhin an die Abstands- und Hygieneregeln halten, da die Ergebnisse von Schnelltests nur begrenzt zuverlässig sind und lediglich eine Momentaufnahme darstellen.
 

Rechtliche Fragen

Die BG BAU empfiehlt, Corona-Schnelltests regelmäßig und bevorzugt bei folgenden Fällen einzusetzen:

  • Erhöhter Kundenkontakt von Beschäftigten
  • Infektionsgeschehen im Arbeitsumfeld 

Siehe auch Tipps zum Einsatz von betrieblichen Corona-Schnelltests
 

Corona-Tests haben das Ziel, eine Erkrankung mit dem Corona-Virus festzustellen oder auszuschließen. Sie dienen dem Eigenschutz sowie dem Schutz Dritter. In erster Linie sind sie damit privater Natur und nicht durch die Gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Versicherungsschutz für Corona-Tests sowie den Hin- und Rückweg zum Testen besteht allerdings in folgenden Fällen:

  • Der Corona-Test findet auf Veranlassung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers statt.
  • Die Fortführung der versicherten Arbeitstätigkeit ist ohne Corona-Test nicht möglich.

 

Unterstützungsangebote

Die BG BAU unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen mit einem umfassenden Informations- und Beratungsangebot zum Einsatz betrieblicher Corona-Tests.
Hierzu zählt zunächst eine eigene Webseite zum Thema: www.bgbau.de/corona-tests

Über eine eigens eingerichtete Hotline können sich die Bauunternehmen von medizinischen Expertinnen und Experten beraten lassen:

Hotline des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU (AMD): 030 85781-911
Service-Zeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 19:00 Uhr

Der AMD bietet den Beschäftigten der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen im Rahmen seiner Vorsorgeuntersuchungen zudem die Durchführung eines Schnelltests an.
 

Die BG BAU hat eine Vorlage erstellt, mit der Unternehmen schnell und übersichtlich ihre Hygienemaßnahmen festlegen und dokumentieren können:

Vorlage Corona-Hygienekonzept-Baugewerbe 
Vorlage Corona-Hygienekonzept Gebäudereinigung 
Erläuterung Hygienekonzept

Unternehmen sind stets aufgefordert, die betriebliche Pandemieplanung und das Hygienekonzept an die jeweilige Gefährdungslage anzupassen.