Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern

Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) können Sie nachweisen, dass Ihr Unternehmen der BG BAU angehört und bis zum Tag der Ausstellung der Bescheinigung die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt sind.

Die UB enthält Angaben über:

  • Die veranlagten Unternehmensteile,
  • die Höhe der Arbeitsentgelte und
  • die vollständige Zahlung der Beiträge und Vorschüsse.

Wann wird eine UB benötigt?

Wollen Sie als Hauptunternehmen ein anderes Unternehmen (Nachunternehmen) mit der Erbringung von Baudienstleistungen beauftragen, empfiehlt es sich, dieses nach einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU zu fragen. So können Sie sicherstellen, dass es sich bei dem potenziellen Auftragnehmer um ein zuverlässiges und vertrauenswürdiges Nachunternehmen handelt. Gleichzeitig vermeiden Sie, für Sozialversicherungsbeiträge des Nachunternehmens in Haftung genommen zu werden, sollte dieses seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen.

 Für die Haftungsbefreiung (sog. Exkulpation) werden nur qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen akzeptiert. Eine Checkliste sowie nähere Informationen finden Sie hier: 

Checkliste Hauptunternehmerhaftung

Wie bekomme ich eine UB?

Sowohl Neben- als auch Hauptunternehmen haben die Möglichkeit, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch über das Extranet der BG BAU anzufordern. Diese können Sie im Extranet-Bereich für Hauptunternehmer beantragen.

Wie wird die Zugangsberechtigung für das Extranet erteilt?

Wollen Sie als Hauptunternehmer (Auftraggeber) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Nachunternehmers anfordern, benötigen Sie zuvor eine entsprechende Berechtigung. Die dafür erforderliche Vollmacht kann hier heruntergeladen werden: Vollmacht zur Einholung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

Wurde die Berechtigung für Sie vom Nachunternehmen erteilt, erhalten Sie binnen weniger Tage Ihren Benutzernamen und das Passwort.

Bekomme ich eine UB auch ohne Extranetzugang?

Wenn Sie als Nachunternehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, können Sie diese auch schriftlich, mündlich oder telefonisch anfordern. 

Ihre Ansprechperson finden Sie mit Hilfe unserer Ansprechpartnersuche

 

Gerne helfen wir Ihnen auch, die Echtheit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zu prüfen.