Von der Erkrankung betroffen sein können Personen, die über viele Jahrzehnte an ihrem Arbeitsplatz einer hohen Belastung durch Quarzstaub ausgesetzt waren. Dazu muss eine nachweisliche Exposition von mindestens zwei Quarz-Feinstaubjahren oberhalb der Konzentration von 0,1 Milligramm pro Kubikmeter vorliegen. Diese Bedingungen können insbesondere auf Beschäftigte zutreffen, die im Erzbergbau und im Tunnelbau, bei Gussputz- und Sandstrahlverfahren, im Ofenbau, in der Steingewinnung, -bearbeitung und -verarbeitung, als Formerinnen und Former in der Metallindustrie oder als Beschäftigte in Dentallabors tätig waren.
Auch Angehörige anderer Berufsgruppen können unter die Empfehlung fallen, wenn sie in ihrem Arbeitsleben langjährig entsprechenden Quarzstaubbelastungen ausgesetzt waren.
Mit der Empfehlung des Sachverständigenbeirats besteht für die Unfallversicherungsträger und Gutachter jetzt eine einheitliche und aktuelle wissenschaftliche Grundlage für die Prüfung der Fälle. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann die COPD bereits jetzt als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: