Berufshilfe, jetzt: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Kann trotz optimal durchgeführter Heilbehandlung und medizinischer Rehabilitation eine Wiedereingliederung des Versicherten in seinen bisherigen Arbeitsplatz aufgrund der Folgen des Arbeitsunfalles oder der Berufskrankheit nicht oder nicht ohne weiteres erfolgen, kommen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BG BAU versuchen mit allen geeigneten Mitteln - unter Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit - den Versicherten nach seiner Leistungsfähigkeit, Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit auf Dauer in das Arbeitsleben zu integrieren.
Hierzu wird ein positives Leistungsbild erstellt, bei dem u.a. der bisherige Arbeitsplatz, die vorhandenen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie der Gesundheitszustand analysiert werden.
Gemeinsam mit dem Versicherten wird dann geprüft, inwieweit z.B. Leistungen
- zur Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes oder Erlangung eines ähnlichen Arbeitsplatzes
- zur beruflichen Anpassung, Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung
erforderlich werden.
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