Kurz-Handlungshilfe zur Einhaltung räumlicher und hygienischer Anforderungen auf Baustellen
Gefährdungsbeurteilung
Stand: März 2022
Herausgeber: BG BAU

Bildquelle: BG BAU
Informationen
Kurz-Handlungshilfe zur Einhaltung räumlicher und hygienischer Anforderungen auf Baustellen
Die Mindestanforderungen für die Ausstattung von Baustellen mit Toiletten, Pausen- und Umkleideräumen sind in der Arbeitsstättenverordnung und der zugehörigen Regel für Arbeitsstätten (ASR A4.1) festgelegt. Hinzu kommen die Anforderungen bezüglich einer ordnungsgemäßen Reinigung. Die nachfolgende Kurz-Handlungshilfe soll Sie dabei unterstützen, die Anforderungen für Ihre Baustelle zu ermitteln und umzusetzen.
Die Kurz-Handlungshilfe kann digital am Bildschirm ausgefüllt werden.