Temporäre Abdeckungen übernehmen die Aufgaben des Bodenbelags. Sie können sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden eingesetzt und gegebenenfalls auch mehrfach verwandt werden. Temporäre Abdeckungen müssen ein sicheres Arbeiten gewährleisten und sicher begehbar sein, das heißt, sie müssen insbesondere die beim Aufstellen einer Leiter oder beim Gehen auftretenden Horizontalkräfte aufnehmen.
Das heißt, temporäre Abdeckungen dürfen während des Gebrauchs nicht auf dem vorhandenen Boden verrutschen, sie müssen durch ihre Oberfläche für die Anwender sicher begehbar sein und sie dürfen im Gebrauch keine Unebenheiten aufweisen wie zum Beispiel durch Faltenbildung oder Aufreißen der Stöße. Entsprechende Anforderungen wurden in einem Prüfgrundsatz der DGUV (GS-IFA-B02) festgelegt und müssen von den zu fördernden Produkten erfüllt werden.
Temporäre Abdeckungen müssen ein sicheres Begehen und Arbeiten gewährleisten und werden zum Schutz der vorhandenen Böden, Treppen im Bereich von Verkehrswegen als auch am Arbeitsplatz in vielen Bereichen des Ausbaus eingesetzt, insbesondere bei den Malern, Putzern, Trockenbauern, Installateuren, Fliesenlegern.
Pro Maßnahme 30 % der Anschaffungskosten,
Fördermittel sind verfügbar