Infiziert sich eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter mit dem Coronavirus, entstehen im Unternehmen meistens viele Fragen. Neben der Besorgnis um die Gesundheit der Kollegin oder des Kollegen, ist vielen unklar, wie es nun weitergeht. Hat die Infektion während der beruflichen Tätigkeit stattgefunden? Soll die Erkrankung dem zuständigen Unfallversicherungsträger als Arbeitsunfall gemeldet werden? Muss die oder der Beschäftigte zum Durchgangsarzt gehen? Was für ein Coronatest ist als Nachweis notwendig?
Um Unternehmen und Beschäftigten Antworten auf diese Fragen und damit Hilfestellung im Fall von Coronainfektionen im Betrieb zu geben, hat die BG BAU einen neuen Flyer entwickelt. Er informiert über die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, sowie das Vorgehen, das notwendig ist, um eine Coronainfektion als Arbeitsunfall anerkennen zu lassen. Auch enthält der Flyer Informationen über die Leistungen und Rehabilitationsangebote im Falle einer anerkannten Erkrankung.
Der Flyer kann kostenlos im Medien-Center der BG BAU heruntergeladen werden:
Wann gelten Infektionen mit dem Coronavirus als Arbeitsunfall?
Weitere Informationen zum Thema Corona finden Sie auf der Seite www.bgbau.de/corona