Die jetzt veröffentlichte Regel zur Vorschrift erklärt unter anderem, welche konkreten Präventionsmaßnahmen die Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren bei Bauarbeiten erfüllen. Die Regel berücksichtigt dabei speziell die bei Bauarbeiten häufig wechselnden Bauzustände sowie damit verbundene Gefährdungen.
DGUV Regeln werden von den Präventionsfachgremien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter Beteiligung der Träger der Unfallversicherung, der Sozialpartner, des Bundes, der Länder, der Hersteller, Betreiber und weiterer Kreise erarbeitet und enthalten den anerkannten Stand der Technik. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert und sind deshalb geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln.
Weitere Informationen
Die neue DGUV Regel „Bauarbeiten“ kann über das Medien-Center der BG BAU heruntergeladen werden.