Gemeinsames Ziel der Unterzeichner ist es, die Sicherheit für auf Dächern arbeitende Handwerkerinnen und Handwerker zu gewährleisten und Arbeitsunfälle, insbesondere Durchsturzunfälle zu verhindern. Um durchbruchsicher und als Standplatz bei Dacharbeiten geeignet zu sein, müssen Dachlatten bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese fasst die Dachlatten-Vereinbarung zusammen.
Dabei berücksichtigt die neue Vereinbarung aktuelle Vorgaben der EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO) und geänderte normative Grundlagen. Unter anderem wurde die CE-Kennzeichnung angepasst. Neu ist zudem, dass die Vereinbarung neben visuell nach Festigkeit sortierte Dachlatten nun zusätzlich maschinell sortierte Dachlatten nach DIN EN 14081-1 umfasst.
„Bislang wurden Dachlatten optisch, also von Beschäftigten zum Beispiel in den Sägewerken auf ihre Sortierkriterien kontrolliert, und es muss eine Endkontrolle vom Verarbeiter durchgeführt werden. Dabei können innenliegende Astlöcher und Fehlstellen nicht immer vollständig erkannt werden. Diese aber beeinflussen die Durchbruchsicherheit von Dachlatten“, sagt Prof. Dr.-Ing. Marco Einhaus, Leiter des Sachgebiets Hochbau bei der DGUV sowie Referatsleiter Hochbau bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). „Deshalb haben wir die Dachlatten-Vereinbarung ergänzt und deren Geltungsbereich auf maschinell sortierte Dachlatten ausgeweitet. Denn die zusätzlichen technischen Möglichkeiten werden die Kontrollqualität und damit die Durchsturzsicherheit bei Dacharbeiten erhöhen und auch die Endkontrolle verbleibt beim Hersteller.“
Mehr Informationen sowie die aktuelle „Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz“ finden Sie auf der Webseite der DGUV: https://www.dguv.de/fb-bauwesen/sachgebiete/hochbau/dachlatten/index.jsp