Allgemeine Hygiene-Anforderungen
Grundlegende Hygiene-Anforderungen sind in der aktuellen Fassung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Sie dienen dem Schutz und der Gesundheit von Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten und sind in den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten detailliert untersetzt. Die wesentlichen Informationen für Sozialräume auf Baustellen hat die BG BAU imBaustein A025 "Sozialräume auf Baustellen" als Praxishilfe zusammengefasst.
Ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen an Arbeitsstätten werden aufgrund der besonderen Arbeitsbedingungen im Anhang 1 der ArbStättV besondere Maßnahmen für Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten, für Arbeitsplätze im Freien und auch speziell für Baustellen festgelegt [Anhang 1, Abschn. 5.1 und 5.2].
Für die ordnungsgemäße Umsetzung aller Maßnahmen und auch für die Reinigung hat der Unternehmer zu sorgen.
In den Technischen Regeln zur Arbeitsstättenverordnung – den ASR – finden Sie detaillierte Angaben zu:
Weitergehende Maßnahmen zur Corona-Eindämmung
Der Coronavirus stellt alle Beteiligten jeden Tag vor neue Herausforderungen, denen mit den grundlegenden Hygiene-Bestimmungen nicht Genüge getan werden kann. Die Verordnungen und Technischen Regeln bieten mit den dort formulierten Anforderungen die Basis für die besonderen Schutzmaßnahmen gegen den Erreger. Ein sachgerechter Schutz kann jedoch nur dann erreicht werden, wenn nicht nur die grundlegenden Anforderungen eingehalten, sondern auch tiefergreifende Regelungen und Empfehlungen umgesetzt werden.
Grundlegende Informationen zu allgemeinen Verhaltensregeln haben wir auf einem Poster zusammengefasst. Drucken Sie es gerne aus. Es sollte überall sichtbar sein!
Die BG BAU stellt alle Informationen zum Thema Coronavirus auf einer Schwerpunktseite bereit und aktualisiert diese regelmäßig.
Wichtiger Hinweis zum Schluss
Was nutzen die besten Maßnahmen, wenn sie nicht genutzt werden? Sensibilisieren Sie Ihre Beschäftigten, Ihre Kolleginnen und Kollegen und auch gerne Ihre Familien und Freunde über die Notwendigkeit, die Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen. Motivieren Sie, indem Sie Vorbild sind und mahnen Sie regelwidriges Verhalten an – egal ob Sie Unternehmer, Führungskraft oder Kollege sind.
Sind Sie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in einem Unternehmen, in dem das Thema „Coronavirus“ auf die leichte Schulter genommen wird, sprechen Sie Ihren Unternehmer bitte direkt an. Hilft das nicht, unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Gesundheitsämter.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BG BAU beraten und unterstützen Sie alle gerne, wenn es darum geht, Lösungen für die Praxis zu finden und umzusetzen. Ihre regionalen Ansprechpartner finden Sie unter: www.ansprechpartnerderbgbau.de
Weiterführende Informationen:
- Pandemieplanung
- Presseportal der BG BAU
- Hinweise für Beschäftigte des Reinigungsgewerbes
- Interview mit Prof. Dipl.-Ing. Frank Werner