Die Corona-Pandemie stellt Sie und Ihre Beschäftigten, aber auch uns – die BG BAU – immer wieder vor neue Herausforderungen. Unterschiedliche Regelungen der Länder, aber auch regionale Besonderheiten, sind zu beachten.
Unter dem Link
https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/coronavirus/
finden Sie unsere aktuellen Hinweise und Arbeitshilfen zum Schutz Ihrer Beschäftigten vor den Folgen des Coronavirus.
AMS BAU-Beratung und -Begutachtung während der Corona-Pandemie
Die AMS BAU-Beratung und -Begutachtung während der Corona-Pandemie folgt dem Grundsatz, alle Beteiligten unter Berücksichtigung der Vorgaben von Bund und Ländern bestmöglich zu schützen und die Ausbreitung des Corona-Virus konsequent zu verhindern. Die aktuell hohen Infektionsraten erfordern zum Schutz aller weiterhin Einschränkungen bei den Beratungs- und Begutachtungstätigkeiten. Die Grundlage hierfür bilden
- Ihre betriebliche Gefährdungsbeurteilung zum Schutz vor dem Coronavirus und
- Ihr betriebliches Hygienekonzept.
Ihr Hygienekonzept zur Infektionsminimierung trifft Regelungen zum Verhalten Ihrer Beschäftigten und Dritter in Ihren Räumlichkeiten, Ihrem Betriebsgelände und auf Ihren Baustellen und berücksichtigt die konkreten Gegebenheiten vor Ort. Es muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Sicherstellung eines Sicherheitsabstandes von ≥1,50 m zwischen den anwesenden Personen in den Besprechungsräumen, Fluren, etc. – aber auch auf Baustellen
- Bereitstellung von filtrierenden Halbmasken (FFP2/KN95) für die eigenen Beschäftigten
- Möglichkeit des Händewaschens (auch für Dritte)
- Bereitstellung von Desinfektionsmitteln zur Hand- und Flächendesinfektion,
- Regelmäßiges Lüften von Besprechungsräumen
Dieses Hygienekonzept senden Sie bitte rechtzeitig vor unserem gemeinsamen Termin an die beratenden bzw. begutachtenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BG BAU.
Wichtiger Hinweis für Baustellen
Ein wichtiges Element unserer AMS BAU-Begutachtung ist die Befragung Ihrer Beschäftigten zur Umsetzung eines Arbeitsschutzmanagements in Ihrem Unternehmen. Diese werden in der Regel auf der Baustelle oder im Objekt durchgeführt.
Bitte gewährleisten Sie, dass Ihr Hygienekonzept auch dort umgesetzt wird. Auch im persönlichen Dialog mit Ihren Beschäftigten sind die Einhaltung des Abstandsgebots und das konsequente Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen während der Befragungen außerhalb geschlossener Räume jederzeit zu gewährleisten.
Nur so können wir den notwendigen Schutz gewährleisten.