Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ab sofort digital

Eine Frau scannt mit ihrem Smartphone einen QR-Code auf einem Dokument. Sie sitzt an einem Schreibtisch mit Laptop und Notizheft.

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Bisher waren Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBen) der BG BAU nur im Original mit Dienstsiegel, persönlicher Unterschrift und Namensstempel gültig. Anders konnte eine Fälschung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht verhindert werden.

Um das Verfahren sicherer und digitaler zu gestalten, enthalten die Unbedenklichkeitsbescheinigungen ab sofort einen QR-Code für die Echtheitsprüfung.
Dies bietet vor allem den Vorteil, dass Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nun auch scannen, abspeichern, vervielfältigen und als Datei an mehrere Auftraggeber elektronisch weiterreichen können.

Im Online-Portal „meine BG BAU“ ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung zudem direkt als PDF abrufbar. Wenn Sie noch keinen Zugang haben, registrieren Sie sich hier.

Die Echtheitsprüfung kann wie folgt aufgerufen werden:

Hier können Sie die vorliegende Unbedenklichkeitsbescheinigung mit dem ausgestellten Dokument vergleichen und die Echtheit prüfen.

Die BG BAU empfiehlt jedem Hauptunternehmer, der Unbedenklichkeitsbescheinigungen von seinen Subunternehmern erhält, für eine erfolgreiche Absicherung (Exkulpation) gegen Haftungsfälle den Nachweis der Echtheitsprüfung abzuspeichern oder auszudrucken. Wie bisher müssen Auftraggeber für die Exkulpation die Unbedenklichkeitsbescheinigungen lückenlos vorhalten und auf Plausibilität prüfen.

Weitere Informationen finden Sie unter Unbedenklichkeitsbescheinigung.