Wenn Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind, müssen Unternehmen den Unfall der BG BAU melden. Die Dreitagesfrist beginnt nach dem Tag des Unfalls, Samstage, Sonntage und Feiertage sind hierbei grundsätzlich mitzurechnen. Die Unfallmeldung kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen:
- Neu: einfach und unkompliziert über das Antwortportal der BG BAU – hierfür ist keine Anmeldung nötig.
- Über das passwortgeschützte Kundenportal „meine BG BAU“ oder via Extranet
- Außerdem ist es möglich, die Unfallanzeige (PDF, 510 KB) auszudrucken und per Brief oder Fax an die BG BAU zu senden.
Unternehmerinnen und Unternehmer haben drei Tage Zeit, den Arbeits- oder Wegeunfall einer oder eines Beschäftigten an die BG BAU zu melden. Massenunfälle sowie schwere und tödliche Unfälle müssen der BG BAU – unabhängig von dieser Frist – so schnell wie möglich telefonisch mitgeteilt werden. Anschließend ist dann auch in diesen Fällen eine Unfallanzeige binnen drei Tagen zu erstatten.
Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat, hat dieser die Meldung zu unterzeichnen. Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt und die verantwortliche Fachkraft für Arbeitssicherheit sind über den Unfall zu informieren.
Genaue Angaben in der Unfallanzeige und – falls erforderlich auch die Erstmeldung per Anruf – sind eine wichtige Grundlage, damit die BG BAU so schnell und umfassend wie möglich auf das Geschehen reagieren kann.