Tipps zum Heben und Tragen

Die Lastenhandhabungsverordnung enthält die Forderung nach Unterweisung der Beschäftigten zur manuellen Handhabung von Lasten und der dabei auftretenden Gefahren.

Wesentliche Inhalte sind:

  • Benutzung von technischen Hilfsmitteln zum Transport von Lasten und bei der Verarbeitung der Materialien.
  • Vorausschauende Arbeitsplatzeinrichtung mit Festlegung möglichst kurzer Transportwege und Lagermöglichkeiten für Materialien, Maschinen und Geräte.
  • Unterweisung in Hebe- und Tragetechniken.

In Unterweisungen sollen Verhaltensweisen, die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz von Bedeutung sind, diskutiert und vermittelt werden.
Das Datenblatt zeigt Ihnen sehr anschaulich die Grundregeln beim Heben und Tragen (PDF, 806 KB).
Es informiert, wie man gesundheitsgerecht hebt und trägt.