Dichlormethanfreie Abbeizer - ungefährlich, aber nicht harmlos
Seit dem 6. Juni 2012 dürfen dichlormethanhaltige Abbeizer nicht mehr verwendet werden. Es sind eine Vielzahl von dichlormethanfreien Abbeizern auf dem Markt erhältlich, die unterschiedliche Schutzmaßnahmen erfordern.
Abbeizer, die N-Methyl-2-Pyrrolidon (NMP), N-Ethyl-2-Pyrrolidon (NEP), Dimethylsulfoxid (DMSO) oder gamma-Butyrolacton (GBL) enthalten, sind nicht zu empfehlen. NMP ist fruchtschädigend, bei NEP ist eine entsprechende Einstufung zu erwarten, DMSO ist hautresorptiv und bringt andere Schadstoffe unter die Haut und GBL kann zur Herstellung von KO-Tropfen verwendet werden.
Die BG BAU eine Liste der zu empfehlenden Abbeizer erstellt, mit Hinweisen zu den notwendigen Schutzmaßnahmen.
Hier können Sie weitere Informationen zum Verbot der dichlormethanhaltigen Abbeizer finden und zu den kritischen Stoffen in den neuen Abbeizern.
Juni 2012
Dipl.-Chem. Rainer Dörr
