Neues UV-Meldeverfahren
Elektronischer Lohnnachweis
Zum 1. Januar 2017 wurde das bisherige Meldeverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung – zunächst mit einem zweijährigen Übergangszeitraum – durch das neue elektronische UV-Meldeverfahren abgelöst.
Jedes Unternehmen hat für das Kalenderjahr, in dem Beitragspflicht bestand, einen Lohnnachweis zu erstellen, und diesen bis zum 16. Februar des Folgejahres durch elektronische Datenübertragung an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu übermitteln.
Für das Beitragsjahr 2017 ist deshalb bis zum 16. Februar 2018 der Lohnnachweis auf elektronischem Wege zu übermitteln.
Die Meldung des elektronischen Lohnnachweises enthält folgende Angaben:
- Mitgliedsnummer des Unternehmens
- Betriebsnummer der die Abrechnung durchführenden Stelle
- Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers
Die Betriebsnummer der BG BAU lautet: 14066582 - Bezogen auf die anzuwendenden Gefahrtarifstellen
- das in der Unfallversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt
- die geleisteten Arbeitsstunden
- die Anzahl der zu meldenden Versicherten
Parallelverfahren für das Beitragsjahr 2017
Während des Übergangszeitraumes ist auch für das Beitragsjahr 2017 zusätzlich zum elektronischen Lohnnachweis weiterhin der Lohnnachweis im bekannten Papier- oder Extranetverfahren zu erstatten. Dieses Parallelverfahren dient der Qualitätssicherung und soll für die Zukunft eine fehlerfreie Beitragsberechnung sicherstellen.
Ab dem Beitragsjahr 2018, d. h. ab 1. Januar 2019, erfolgt die Meldung ausschließlich mit dem elektronischen Lohnnachweis über das neue UV-Meldeverfahren.
Wenn Unternehmen kein Personal, auch keine Aushilfen, beschäftigen, entfällt die Meldung im elektronischen Meldeverfahren.
UV-Stammdatendienst
Hier finden Sie Informationen zum UV-Stammdatendienst
Weitere und detailliertere Informationen zum elektronischen Lohnnachweis und zum neuen UV-Meldeverfahren erhalten Sie unter www.dguv.de / Webcode d69488