Versicherte Risiken
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die für die Folgen von Unfällen bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg sowie von Berufskrankheiten eintritt. Unfälle im Freizeitbereich können nur durch eine private Unfallversicherung abgedeckt werden.
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Sie haben vom Gesetzgeber den vorrangigen Auftrag, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt eines Versicherungsfalles den Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen zu entschädigen.
