Leistungen
Trotz aller Vorsorge (Prävention) lassen sich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nicht ganz vermeiden.
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind wir in solchen Fällen für die gesamte Rehabilitation zuständig. Wir steuern und koordinieren die Heilbehandlung und sorgen für die beste ärztliche oder spezialärztliche Behandlung, erforderlichenfalls in Spezialkliniken. Im Anschluss leisten wir Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Beruf (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) und in das soziale Umfeld (Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen).
