Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Abgesehen von der allgemeinen Untersuchung gibt es spezielle Vorsorgeuntersuchungen, die verbindlich sind. Der Arbeitgeber muss die speziellen Vorsorgeuntersuchungen veranlassen. Sie sind nötig, wenn spezielle Gefährdungen oder Belastungen zeitweise oder anhaltend bestehen.
Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden vom Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) der BG BAU durchgeführt.
Beispiele für besondere Gefährdungen oder Belastungen:
- Asbestfaserhaltiger Staub bei Sanierungsarbeiten
- Quarzstaub z.B. bei Betonsanierung
- Blei
- Lösemittel
- Lärmbelastung
- Tragen von Atemschutzgeräten
- Arbeiten unter Überdruck
- Bildschirmarbeiten.
Qualifizierte Beratung:
Zur Feststellung der gefährdenden Tätigkeiten und/oder der Exposition mit Gefahrstoffen muss der Betriebsarzt den konkreten Arbeitsplatz des Beschäftigten kennen. Gemeinsam mit dem Unternehmer oder dessen Vertreter, der Sicherheitsfachkraft und ggf. mit den zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaft wird er die Arbeitsbedingungen vor Ort prüfen und die zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer notwendigen Präventivmaßnahmen in die Wege leiten.
