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Die BG BAU Unfallversicherung von A - Z Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen

Bei der Arbeit am Bau gibt es arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, vor denen man sich schützen muss. Einige dieser Gefahren kann man hören oder spüren - wie etwa Staub, Lärm oder Vibrationen. Andere Einwirkungen können die Gesundheit fast unbemerkt schädigen und erst nach Jahren zu ernsten Erkrankungen führen. Wichtig ist daher, sich regelmäßig arbeitsmedizinisch beim Arbeitsmedizinischen Dienst der BG BAU untersuchen zu lassen, um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren möglichst frühzeitig festzustellen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Die Untersuchungen sind kostenlos. Behandlungen nimmt aber weiterhin der Hausarzt oder ein anderer Facharzt vor.

1. Allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen:

Sie können von allen Beschäftigten wahrgenommen werden und sind grundsätzlich freiwillig.

Zum Untersuchungsumfang gehören eine allgemeine körperliche Untersuchung mit

    • Überprüfung von Sehfähigkeit und Hörfähigkeit,
    • Ermitteln von Lungenfunktion,
    • Aufzeichnen eines EKG,
    • Messen des Blutdrucks und
    • Untersuchung von Blut und Urin.
    • Ergänzt werden können Röntgen und Belastungs-EKG.

Daneben gibt es

    • Einstellungsuntersuchungen,
    • Bautauglichkeitsuntersuchungen,
    • Untersuchungen zur Wiedereingliederung nach Unfällen oder
    • Beratungen über Rehabilitation.

2. Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Abgesehen von der allgemeinen Untersuchung gibt es spezielle Vorsorgeuntersuchungen, die verbindlich sind. Der Arbeitgeber muss die speziellen Vorsorgeuntersuchungen veranlassen. Sie sind nötig, wenn spezielle Gefährdungen oder Belastungen zeitweise oder anhaltend bestehen. Beispiele für besondere Gefährdungen oder Belastungen:

    • Asbestfaserhaltiger Staub bei Sanierungsarbeiten
    • Quarzstaub z.B. bei Betonsanierung
    • Blei
    • Lösemittel
    • Lärmbelastung
    • Tragen von Atemschutzgeräten
    • Bildschirmarbeiten.

Zur Feststellung der gefährdenden Tätigkeiten und/oder der Exposition mit Gefahrstoffen muss der Betriebsarzt den konkreten Arbeitsplatz durch den Betriebsarzt kennen. Gemeinsam mit dem Unternehmer oder dessen Vertreter, der Sicherheitsfachkraft und ggf. mit den zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaft wird er die Arbeitsbedingungen vor Ort prüfen und die zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer notwendigen Präventivmaßnahmen in die Wege leiten.