Die Akkreditierung erfolgte auf der Basis der DIN EN ISO/IEC 17025 sowie DIN EN 45011 und DIN EN 45012.
Auf der Basis dieser Akkreditierung erfolgte die Notifizierung an die Europäische Kommission und Zuteilung der
Kennnummer Nr. 0299.
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle ist berechtigt, für folgende Zeichen Baumusterprüfungen durchzuführen und Baumusterprüfbescheinigungen auszustellen:
1. Die CE-Kennzeichnung
- Für persönliche Schutzausrüstungen im Sinne der 8. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz basierend auf der Richtlinie des Rates 89/686/EWG und ihren Änderungen.

2. Das GS-Zeichen
- Für Produkte im Sinne der 8. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz, sofern sich keine inhaltlichen Überschneidungen mit der CE-Kennzeichnung ergeben. So kann eine PSA der Kategorie II ein GS-Zeichen erhalten, wenn sich der Hersteller freiwillig der zusätzlichen Produktionsüberwachung unterzieht.
- Für Produkte im nicht-harmonisierten Bereich entsprechend dem Akkreditierungsumfang.

3. Das ET-Zeichen (EuroTest)
- Für Produkte und sicherheitstechnische Bauteile (z. B. Hautschutzmittel).
