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Verbindungsstellen für die zwischenstaatliche und überstaatliche Unfallversicherung
Internationale Verträge über Soziale Sicherheit bestimmen regelmäßig, welche Stelle in einem Staat die medizinische Versorgung von Personen sicherzustellen hat, die sich in diesem Staat vorübergehend aufhalten und einen Arbeitsunfall erlitten oder sich eine Berufskrankheit zugezogen haben, jedoch weiterhin im Herkunftsstaat versichert sind (sogenannte Sachleistungsaushilfe). Für Deutschland ist dies die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung.

Den Berufsgenossenschaften wurden praktische Verbindungsstellenaufgaben übertragen. Die BG BAU hat diese Aufgaben als Verbindungsstelle im Verhältnis zu Bulgarien, Liechtenstein, Österreich, Ungarn und Rumänien übernommen.

BG BAU
Bezirksverwaltung München (Tiefbau)
Verbindungsstelle
Am Knie 6
81241 München
Telefon: 089 8897-01
Telefax: 089 8897-650
E-Mail: info-8@bgbau.de


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