Internationale Verträge über Soziale Sicherheit bestimmen regelmäßig, welche
Stelle in einem Staat die medizinische Versorgung von Personen sicherzustellen
hat, die sich in diesem Staat vorübergehend aufhalten und einen Arbeitsunfall
erlitten oder sich eine Berufskrankheit zugezogen haben, jedoch weiterhin im
Herkunftsstaat versichert sind (sogenannte Sachleistungsaushilfe). Für
Deutschland ist dies die
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung.
Den Berufsgenossenschaften wurden praktische Verbindungsstellenaufgaben übertragen.
Die BG BAU hat diese Aufgaben als Verbindungsstelle im Verhältnis zu Bulgarien,
Liechtenstein, Österreich, Ungarn und Rumänien übernommen.
BG BAU
Bezirksverwaltung München (Tiefbau)
Verbindungsstelle
Am Knie 6
81241 München
Telefon: 089 8897-01
Telefax: 089 8897-650
E-Mail: info-8@bgbau.de
