Das Durchgangsarzt- und Verletzungsartenverfahren
mit den besonderen
Anforderungen an die Qualifikation und Ausstattung der im
berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren tätig werdenden
Leistungserbringer gewährleisten, dass die medizinische
Akutbehandlung und Rehabilitation kompetent sowie mit den
bestmöglichen Mitteln durchgeführt werden.
Die BG BAU bestimmt als "Herrin des Verfahrens" in Abstimmung mit den
behandelnden Ärzten und Therapeuten im Einzelfall Art, Umfang und
Durchführung der medizinischen Rehabilitation. Sie prüft
auch, welche Leistungen geeignet und zumutbar sind, um den
eingetretenen Gesundheitsschaden zu überwinden, zu mindern oder
seine Verschlimmerung zu verhindern. Hierbei werden die Mitarbeiter in
ihrer medizinischen Kompetenz weitergebildet sowie durch erfahrene
beratende Ärzte
unterstützt.
