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Diagnosebezogene Steuerung des Heilverfahrens
Das Durchgangsarzt- und Verletzungsartenverfahren mit den besonderen Anforderungen an die Qualifikation und Ausstattung der im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren tätig werdenden Leistungserbringer gewährleisten, dass die medizinische Akutbehandlung und Rehabilitation kompetent sowie mit den bestmöglichen Mitteln durchgeführt werden.

Die BG BAU bestimmt als "Herrin des Verfahrens" in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und Therapeuten im Einzelfall Art, Umfang und Durchführung der medizinischen Rehabilitation. Sie prüft auch, welche Leistungen geeignet und zumutbar sind, um den eingetretenen Gesundheitsschaden zu überwinden, zu mindern oder seine Verschlimmerung zu verhindern. Hierbei werden die Mitarbeiter in ihrer medizinischen Kompetenz weitergebildet sowie durch erfahrene beratende Ärzte unterstützt.


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